Mittwoch, 1. September 2010

Schöne Analyse von Michael Seemann ( @mspro) in der ZEIT: Die Zeit des Opt-In-Internets ist vorbei und auf das Opt-Out ist kein Verlass. Der Kontrollverlust macht keinen Halt vor Internet-Nicht-Nutzern. Im Netz existiert bald eine Repräsentation von jedem, ob wir wollen, oder nicht. Man kann das ignorieren. Verschwinden aber wird das virtuelle Profil dadurch nicht. Es wird wachsen und immer wichtiger werden, auch für das Offline-Leben. Man kann versuchen, mit Anwälten und vielen Briefen dagegen anzukämpfen, aber diesen Kampf wird man auf lange Frist verlieren. Wer Teil der Welt ist, wird Teil des Internets sein.
Es bleibt nur eine Chance: es beeinflussen. Es gibt effektivere und bessere Möglichkeiten, Einfluss auf das eigene Bild zu nehmen, als es verpixeln zu lassen. Man sollte seine Daten selber in die Hand nehmen, an seinem öffentlichen Bild arbeiten. In der stofflichen Welt überlegen wir auch, was wir wem erzählen und was besser nicht – wir gehen bewusst mit unserem Wissen und unserem Selbst um. [...]
Widerspruch bei Street View einzulegen ist der falsche Weg. Besser wäre es, sich mit dem Internet auseinander zu setzen. Es zu ignorieren, heißt jedenfalls, sein digitales Abbild den anderen zu überlassen. Kommende Generationen werden wahrscheinlich herzlich darüber lachen, dass am Anfang des 21. Jahrhunderts naive Zeitgenossen ohne jede Selbstironie verkündeten, nicht "im Internet stehen" zu wollen.
Samstag, 28. August 2010

 Der bekannte Open-Access-Apologet Eric Steinhauer (Bibliothekar an der UB der Fernuni Hagen) hat gerade ein feines Büchlein veröffentlicht. Unter dem Titel "Das Recht auf Sichtbarkeit - Überlegungen zu Open Access und Wissenschaftsfreiheit" demontiert der bekennende Bibliophile mit der lustvollen Akribie eines im Thema erfahrenen Bibliotheksjuristen die ärgerlichen Halbwahrheiten und Täuschungsmanöver der notorischen Open-Access-Verteufler aus Konstanz und Heidelberg. Ben Kaden hat die Schrift bereits ausführlich rezensiert. Auch Rainer Kuhlen hat sich zu Wort gemeldet. Selbstverständlich kann hier nicht annähernd Vergleichbares geleistet werden. Es soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass insbesondere die Auseinandersetzung mit der apodiktischen Behauptung der Nichtjuristen Jochum und Reuß von der verletzten Publikationsfreiheit (S. 49 ff.) einen sehr wertvollen Beitrag für die OA-Debatte hierzulande darstellt (siehe hierzu auch bereits diesen Beitrag Steinhauers).
Der Volltext liegt - ganz im Sinne des Open-Access-Gedankens - auf dem Schriftenserver der FH Potsdam und ist dort kostenlos als PDF im Original-Layout abrufbar. Gleichzeitig kann das Buch beim Verlag Monsenstein und Vannerdat für preiswerte 11,50 Euro als Paperback erworben werden.
Im selben Verlag hatte Steinhauer übrigens bereits seine Dissertation (Die Lehrfreiheit katholischer Theologen an den staatlichen Hochschulen in Deutschland) veröffentlicht (ISBN 978-3-86582-334-2  ). Auch diese ist kostenlos online verfügbar. Lesenswert in diesem Zusammenhang ist dieser Beitrag Steinhauers zu "Juristen und Open Access".
Wer das Glück hat, bereits zum Beta-Test bei Blekko eingeladen worden zu sein (Tipp: @Blekko folgen!), kann sich schon einmal mit dem innovativen "Slashtag"-Konzept (siehe dazu dieses Video) vertraut machen. Insbesondere für SEO-Interessierte ein spannendes Werkzeug.
Freitag, 27. August 2010

Hermann Horstkotte weiß zu berichten, dass der DHV den Herren Professoren Schwintowski und Wirth aus bekannten Gründen den Austritt aus dem Hochschullehrerverband nahelegt. Konkreter Anlass könnten Volker Riebles harsche Worte in " Das Wissenschaftsplagiat" sein. Beide Hochschullehrer hatten sich bekanntlich ausführlich öffentlich zu den jeweiligen Vorwürfen geäußert (Schwintowski hier, Wirth hier).
Wir fragen die Leserschaft: Ist die Reaktion des DHV jeweils gerechtfertigt?
Donnerstag, 26. August 2010

In Deutschland existierte bislang kein Ranking für juristische Zeitschriften. Dabei ist schon die schiere Vielzahl der Fachjournale in diesem Metier beeindruckend - wer etwa die Auflistung der Hamburger Staatsbibliothek betrachtet, zählt mehrere Hundert Zeitschriften und Periodika. Eine solche Angebotsfülle zwingt zu einer Auswahl und Sortierung durch die Nutzer, bei der ein Ranking wertvolle Anhaltspunkte liefern kann.
Beim hier vorgestellten Ranking juristischer Fachzeitschriften - JuRaF - haben bis zum Auswertungsstichtag 248 Juristinnen und Juristen von 45 Universitäten 516 individuelle Rangfolgen der qualitativ hochwertigsten Fachzeitschriften erstellt. Diese Rangfolgen wurden nach Tätigkeit und nach Publikationsintensität gewichtet. Aufgenommen wurden Zeitschriften, die mindestens acht Nennungen erhielten. Die Erhebung wurde im Frühjahr 2009 durchgeführt. Sehr hübsch (siehe auch den dazugehörigen Beitrag in der JZ). Interessantes Ergebnis: Ungewöhnlich scheint auch der große Unterschied der Fachzeitschriften in der Bewertung. Aus anderen Wissenschaften wie der BWL oder VWL kennt man, bezogen auf eine Zehnerskala, geringere Unterschiede, so dass der Unterschied zwischen den Bestplatzierten oft im Nachkommabereich zu finden ist. Bei unserem Ranking allgemeiner Zeitschriften ist die bestbewertete Zeitschrift mit 10 ausgewiesen, während die zweitbeste den Wert 7,34 erhielt.
Freitag, 20. August 2010

Eine neue Studie ( PDF-Download) scheint den Bruch mit einigen liebgewonnenen "Gewissheiten" der US-Ausbildungskultur nahezulegen: It’s advice that’s been passed down through the ages, from generation to generation. Law is a profession that trades, the thinking goes, on prestige. Clients like prestigious names like Wachtell and Cravath; the wealthiest firms like names like Harvard, Yale and Chicago. Get into one of those schools, and up go your chances of going to a big firm, kicking tail, making partner and grabbing that brass ring. [...]
But is it true? In a new paper, UCLA law professor Richard Sander and Brooklyn law professor Jane Yakowitz argue no. “Eliteness” of the school you attended matters much less, they found, than your GPA.
The work is part of a continuing effort to examine preferences and law school, specifically, whether affirmative action actually hurts those it’s most supposed to benefit. Sander has previously argued that minority law students will often do better academically (and on the bar) if they attend a less-competitive school. Gegenläufige Entwicklung also zu Deutschland, wo seit Gründung der BLS und Einführung der universitären Schwerpunktbereiche die Bedeutung der Studien- und Examensfakultät in den Augen mancher Marktbeobachter steigt?
Donnerstag, 19. August 2010

Im Ausland nimmt man die Street-View-Hysterie hierzulande ( ...jurabilis! berichtete bereits) wie folgt wahr: Germans have until September 15th to opt out of Street View, TechCrunch reports, via a special Google app. Why is the internet company being so sensitive to the Germans on this issue, when it defends Street View elsewhere as taking pictures of completely public building facades? Probably because Google angered the country — and indeed much of Europe — when it revealed it had been capturing the private data flowing through wi-fi networks as it drove around in camera-studded Street View cars in Hamburg. The privacy no-no was supposedly accidental, but now Google has to be extra-nice to Germany.
But it risks opening the floodgates, as TechCrunch's Alexia Tsotsis points out. If Germans can hide their public home facades, why not allow them to hide public web pages about them that they don't like? Warten wir auf das Sommerloch 2011.
Die Universität Rostock bildet Juristen ohne Staatsexamen aus: Zum nächsten Wintersemester im Oktober gründet sie den Bachelor-Studiengang "Wirtschaft, Gesellschaft, Recht - Good Governance". Damit werde der Juristenausbildung in Deutschland eine ambitionierte neue Richtung gewiesen, teilte die Uni mit. An der juristischen Fakultät sei mit der Konzeption des Fachs die Kritik an der gegenwärtigen Juristenausbildung aufgenommen worden. Studenten werden sich in ihrer vierjährigen Ausbildung bis zum Bachelor-Abschluss mit Rechtsfragen in ihrem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ethischen Zusammenhang beschäftigen. [Quelle: Norddt. Neueste Nachrichten]
Wird dieses Experiment ähnlich enden wie der Greifswalder Bachelor-Vorstoß?
Neusprech in der Systemgastronomie? "I just wanted a multigrain bagel," the woman told The NY Post. "I refused to say 'without butter or cheese.' When you go to Burger King, you don't have to list the six things you don't want... Linguistically, it's stupid, and I'm a stickler for correct English."
According to the professor, she was then told she wouldn't get anything at all unless she specified that she wanted neither butter nor cheese on her bagel.
"I yelled, 'I want my multigrain bagel!'" she said. "The barista said, 'You're not going to get anything unless you say butter or cheese!'"
The debate escalated to the point where the manager contacted the police. The professor says the officers told her they would have to arrest her if she refused to leave. [ Quelle]
Ist es vielleicht so, dass ein Minimumbelag-Bagel entweder Butter oder Käse mit sich bringt?
Mittwoch, 18. August 2010

Die stets großartige Nerd-Lifestyle-Zeitschrift WIRED bringt einen ausführlichen Beitrag zum wachsenden Bedeutungsverlust des World Wide Web: Over the past few years, one of the most important shifts in the digital world has been the move from the wide-open Web to semiclosed platforms that use the Internet for transport but not the browser for display. It’s driven primarily by the rise of the iPhone model of mobile computing, and it’s a world Google can’t crawl, one where HTML doesn’t rule. And it’s the world that consumers are increasingly choosing, not because they’re rejecting the idea of the Web but because these dedicated platforms often just work better or fit better into their lives (the screen comes to them, they don’t have to go to the screen). The fact that it’s easier for companies to make money on these platforms only cements the trend. Producers and consumers agree: The Web is not the culmination of the digital revolution. Die Grundaussage des Artikels darf freilich mit guten Gründen bezweifelt werden, auch die einleitende Grafik ist wegen der Orientierung an den auf die einzelnen Dienste entfallenden Bandbreiten eher unglücklich. Dennoch: lesenswert (auch die dazugehörige Debatte)!
Nachtrag: Die Debatte wird auch andernorts aufgenommen.
Dienstag, 17. August 2010

... ist immer für einige großartige Wortmeldungen gut. Insbesondere die Debatte um Google Streetview ruft die Spezialisten auf den Plan: Bei der Polizei wird die Entwicklung mit Sorge gesehen. „Durch den neuen Internetdienst können Kriminelle die Objekte in aller Seelenruhe betrachten. Sie können sehen: Wie ist das Haus gesichert?“ sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt der F.A.S. Das ist unbestreitbar wahr. Auf den Streetview-Bildern sind solche Sicherungsmaßnahmen überdies wesentlich besser zu erkennen als auf selbstgeschossenen Fotos oder gar - horribile dictu - in der flauen Wirklichkeit. In jener flauen Wirklichkeit ist es zudem auch nicht gestattet, einfach in eine fremde Straße zu laufen, um sich fremde Häuser anzuschauen bzw. deren Sicherungsmaßnahmen auszukundschaften. Was im flauen wirklichen Leben nicht erlaubt ist, darf auch nicht im Internet erlaubt sein! Erst recht nicht, wenn neuerdings sogar eine Premium-Bezahlversion von Streetview angeboten wird, die noch mehr beängstigende Funktionalitäten bietet. Gleichzeitig hegt er Zweifel, ob die neuen Möglichkeiten umgekehrt auch von der Polizei genutzt werden können: „Es ist rechtlich unklar, ob eine virtuelle Streifenfahrt möglich ist. Dann sollten die rechtlichen Grundlagen schnellstmöglich geschaffen werden! Bis dahin kann man ja vielleicht mit Hilfe eines Stadtplans virtuelle Streifenfahrten vornehmen.
Donnerstag, 12. August 2010

Europas größtes Strafgericht lädt ein zum Tag der offenen Tür. Das Programm hält für jeden Geschmack etwas bereit. Die Terminierung an einem Samstag beweist lobenswerte Rücksichtnahme auf den arbeitenden Teil der Bevölkerung.
Mittwoch, 11. August 2010

Das OVG Lüneburg hatte über die Beeinträchtigung von Anwohnern durch typischen Freizeitpark-Lärm zu entscheiden. Dabei förderte es im Rahmen der Prüfung von Ermessensfehlern interessante Umstände zu Tage:
Gesicherte Erkenntnisse darüber, dass die Schreie der Achterbahnnutzer ernsthafte Gesundheitsgefahren für die Nachbarschaft zur Folge hätten, bestehen nicht. Die Abwägungsentscheidung ist auch nicht deshalb zu beanstanden, weil die Mehrheit der Ratsmitglieder wiederholt Jahreskarten des Heide-Parks entgegengenommen und benutzt hat.
Wie kann man das Verhalten der Ratsmitglieder rechtlich noch würdigen?
Dienstag, 10. August 2010

Dass es manchmal zu Problemen kommen kann, wenn man die sog. Normalfallmethode von Fritjof Haft zu wörtlich nimmt, hat der BGH unlängst dem OLG Celle ins Stammbuch geschrieben:
Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) wird in entscheidungserheblicher Weise verletzt, wenn das Gericht seiner Entscheidung den "Normalfall" einer vergleichbaren Fallkonstellation (hier: Ausscheiden aus einer Freiberuflerpraxis) zugrunde legt, statt den vorgetragenen Inhalt des Gesellschaftsvertrages der Parteien zur Kenntnis zu nehmen, der - im Wege der gebotenen Auslegung zu berücksichtigende - Anhaltspunkte dafür bietet, dass die Parteien eine abweichende Form der Auseinandersetzung (hier: [...]) vereinbart haben. Es schadet also auch zukünftig nicht, sich als Richter die bei Gericht eingereichten Unterlagen etwas genauer anzusehen.
Über sog. "Schwindeljuristen" wurde in der Vergangenheit bereits hier und anderswo berichtet. An die Dienste des legendären Hamburger "Schwindeljuristen" im Referendariat erinnern wir uns nur zu gerne zurück. Nun hat es offenbar auch die Großkanzleien in Frankfurt erwischt: Abiturzeugnis gefälscht, erstes Staatsexamenszeugnis gefälscht, zweites Staatsexamenszeugnis gefälscht, Rechtsanwaltszulassung gefälscht, Doktortitel gefälscht, Steuerberaterzeugnis gefälscht. Wenn schon dann richtig muss er sich gedacht haben, da er sich im Abitur einen Notendurchschnitt von 1,2, im ersten Examen 11,5 Punkte und im zweiten 12,75 Punkte attestiert hatte. Die Dissertation hat er laut gefälschter Urkunde mit „Magna cum Laude“ bestanden. Ein hochqualifizierter Nachwuchsjurist also um den sich die Kanzleien reißen. Dabei war er gerade erst 24 Jahre alt als er sich mit diesem Bündel an Qualifikationen bei den Kanzleien bewarb. Um keine unangenehme Fragen zu beantworten, wie er das denn alles in so schnell geschafft habe, machte er sich bei seiner Bewerbung einfach 5 Jahre älter. Es kam, wie es kommen musste: der junge "Kollege" wurde eingestellt, flog auf und wurde nunmehr vom Landgericht Frankfurt verurteilt (2 Jahre Haft unter großzügiger Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB). Die Referendarin Johanna Luise Hepp berichtet anschaulich in der beck-community.
Heute ein schönes Fundstück, das den am Anwaltsmarkt interessierten ...jurabilis-Lesern nicht vorenthalten werden soll. Das OLG Celle setzt sich in NJW-RR 2007, S. 676 sachlich (?) damit auseinander, ob es im Bauprozess eine Feststellungsklage auf Schadensersatz wegen Bauschäden "geben darf": d) Die angesprochene Problematik zusätzlicher Verfahren ist bisher lediglich deshalb nicht in das allgemeine Bewusstsein gedrungen, weil glücklicherweise Bauprozesse nicht als Feststellungsklage geführt werden und es in den letzten acht Jahren (länger ist noch kein Richter in diesem Senat) nicht einen einzigen Fall gegeben hat, in dem ein Bauprozess nicht im Wege der Leistungsklage ausgetragen worden ist. Dabei darf man indessen die langfristig zu befürchtenden Auswirkungen nicht außer Betracht lassen, wenn derartige Verfahren als Feststellungsprozess zulässig sein sollten. Es gibt in Deutschland mehr als 110000 Anwälte, jährlich kommen 6000 hinzu und viele leben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Deshalb ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass bei einer zu weitgehenden Zulassung der Feststellungsklage der gebührenrechtliche Aspekt einen zu hohen Stellenwert erhalten könnte, mag das auch in diesem Fall keine Rolle spielen. Unter Abwägung sämtlicher Interessen der Parteien - und zwar auch der wohlverstandenen Interessen des Bauherren -, hält der Senat deshalb im Bauprozess mit dem LG jedenfalls in der Regel die Erhebung einer Feststellungsklage für unzulässig. Und da fällt einem der Vierklang gleich wieder ein:
1.) Das gab es hier noch nie.
2.) Da könnte ja jeder kommen.
3.) Wo kommen wir denn da hin?
4.) Weil wir das hier schon immer so gemacht haben.
Dank solcher "Argumentation" vergisst man ihn so schnell auch nicht wieder.
Montag, 9. August 2010

Haben Sie Internetquellen mit „Kopieren“ und „Einfügen“ in den Entwurf Ihrer Diplomarbeit eingebunden und dann vergessen, diese Passagen wieder zu löschen oder mit Ihren eigenen Worten wiederzugeben? Um das zu vermeiden, raten selbst Professoren immer öfter zur Durchführung einer Plagiatkontrolle.
Ebenso wie Sie wissen auch Ihre Professoren, wie leicht es ist, durch Copy & Paste einzelne Textpassagen in die eigene Arbeit zu integrieren oder sogar komplette Ausarbeitungen aus dem Internet für eigenes Gedankengut auszugeben. [...]
Die meisten Professoren verwenden zusätzlich professionelle Plagiat-Suchprogramme, die fast jede Internetvorlage aufspüren, auch wenn daran durch Satzumstellung und Umformulierungen etwas „herumgedoktert“ wurde. Somit ist es für den Prüfer einfach nachzuweisen, dass nur plump abgeschrieben wurde. Die bekanntermaßen naive ...jurabilis!-Redaktion rätselt noch, wie der typische Kunde dieses Dienstleistungsangebots aussieht.
Samstag, 7. August 2010

"Toe-Tapping" während der sog. Deposition ist nachvollziehbarer Weise nicht lege artis. Wer seinen Zeugen dennoch auf diese rustikale Weise steuert, riskiert einen Abbruch der Zeugeneinvernahme durch die Gegenseite und einen bitterbösen Schriftsatz mit Beweisfoto.
Donnerstag, 5. August 2010

Christian Tomuschat schrieb sich vor einiger ZEIT die nicht zum ersten Mal gehörte Kritik an einem den Gesetzgeber durch unnötige obiter dicta unzulässig einengenden Bundesverfassungsgericht von der Seele. Auch zur Richterwahl äußerte er sich: Lange ist das Gericht in der Öffentlichkeit als Institution wahrgenommen worden. Immer deutlicher zeichnen sich indes hinter der Fassade die handelnden Richter als Individuen mit ihren spezifischen Eigenheiten ab. Das legt die Frage nahe, ob für den Auswahlmodus schon das Optimum gefunden worden ist. Drei der Richter eines jeden Senats müssen von einem der obersten Gerichtshöfe des Bundes kommen; als vertrauenswürdig gelten im Übrigen vor allem Professoren mit akademischem Status. Zu kurz kommt in der Praxis das Element politischer, auch internationaler, Vorbildung, das sich nicht verordnen lässt, aber von den Wahlgremien stärker in Betracht gezogen werden sollte. Die Wahrnehmung der richterlichen Funktion auf Verfassungsebene ist keine lediglich technokratische Funktion. Sie setzt Weitsicht und Lebenserfahrung voraus, die jedem Urteilsspruch mehr als bloße theoretische Konzepte Halt und Festigkeit geben. ...jurabilis! fragt: Wollen wir wirklich ein weniger "technokratisches", dafür ggf. (noch) politischeres Bundesverfassungsgericht? Und hat vielleicht Roland Koch derlei Begehrlichkeiten antizipiert, als er kürzlich ankündigte, sich vom (im Hinblick auf einen Wechsel in die Judikative) störenden Amt des hessischen Ministerpräsidenten befreien zu wollen?
Quo vadis, deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit?
Wir eröffnen eine "open thread"-Diskussion zu Gegenwart und Zukunft des Karlsruher Schlossbezirks.
Mittwoch, 4. August 2010

...hat Spiegel Online leider wieder ausgegraben ( Link) und setzt damit seine gruselige Berichterstattung über die moderne Arbeitswelt fort. Bisher ging es z.B. um die größten Lügen im Büro und das kleine Lexikon der Schleimerei. Andere müssen schlimme Jobs haben...
David Lat, bekannter US-Blogger, wandte sich Anfang des Jahres zum Zwecke der Beruhigung seines sensiblen Gewissens mit der folgenden Frage an einen Ethik-Kolumnisten der NYT: When I checked into a hotel in California, I was starving, so I ate the $6 box of Oreos from the minibar. Later that day, I walked down the street to a convenience store, bought an identical box for $2.50 and replenished the minibar before the hotel had a chance to restock it. Was this proper? My view is “no harm, no foul.” In fact, my box was fresher: the Oreos I ate were going to expire three months before the box I replaced them with. Der Experte aber wollte sich dieser Laienmeinung nicht anschließen: I disagree. You might with similar logic stop by the Staples Center and present vendors with a bottle of the same brand of beer you drank at the Lakers game last night. I don’t think they would be inclined to refund your money.
The hotel is providing not just a product but also a service [...]. You enjoyed that service; you must pay the (ridiculously high) price. So allerdings, liebe Leserinnen und Leser, mag zwar ein weltfremder Ethik-Kolumnist argumentieren, aber sicher nicht ein Jurist. Deshalb die Frage: Wie ist das geschilderte Verhalten nach deutschem materiellen Strafrecht zu beurteilen?
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Kommentare
Do, 02.09.2010 18:57
Achtung! [...]
Mi, 01.09.2010 20:17
Zumal man G [...]
Mi, 01.09.2010 20:11
Völlig über [...]
Mi, 01.09.2010 15:07
das mit der [...]