Nachdem Bruno - der erste Braunbär auf bayerischem Boden seit Menschengedenken - vor einiger Zeit Anlass für die mittlerweile legendäre "
Problembär-Rede" von MP Edmund Stoiber war, hat sich heute das VG München mit dem Abschuss des Bären zu beschäftigen. Der
Tagesspiegel berichtet:
Der Rechtsanwalt Rudolf Peter Bruno Riechwald hält den Abschuss für rechtswidrig und hat eine Klage gegen den Freistaat eingereicht.
Das Leben des Bären als subjektives Recht, fragt man sich...
Riechwald sieht durch den Abschuss sein Grundrecht auf Naturgenuss und das Lebensrecht der Tiere verletzt. „Ich hätte den Bären halt gerne einmal sehen wollen“, sagt er. Der Anwalt beruft sich auf Artikel 141 der Bayerischen Verfassung, wonach „Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt“ seien. Den Behörden wirft er vor, „übereilt“ den Tod des Bären beschlossen zu haben. Naturschutzverbände seien nicht ausreichend gehört worden.
Die Regierung von Oberbayern, Vertreterin des Freistaats in dem Rechtsstreit, blickt dem Gerichtstermin gelassen entgegen.
Art. 141 der Bayerischen Landesverfassung ist ohne Zweifel eine großartige Norm, aber ob es für den Erfolg der Klage reicht?