"Die Berufsqualifizierung durch den Bachelor ist das Kernproblem des neuen Systems. Ein sechs- oder achtsemestriges Bachelor-Studium soll zur Ausübung eines juristischen Berufs befähigen - wofür heute faktisch ein Studium mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern, eine erste Staatsprüfung, ein Vorbereitungsdienst und eine zweite Staatsprüfung notwendig sind."
Eine schöne Zusammenfassung zur Umsetzung der
Bologna-Vorgaben in der Juristenausbildung bringt Matthias Kilian im März-Heft der JZ.
Das auf einem zweistufigen System der Studienabschlüsse basierende Bologna-Konzept ist in Bezug auf Jura nach wie vor umstritten. Schwierigkeiten bereitet vor allem die Vorgabe, der Bachelor solle
„berufsqualifizierender Regelabschluß“ sein. Während Justizministerkonferenz und Koalitionsvereinbarung eine Umsetzung kritisch sehen, gilt andernorts die Vorstellung einer juristenspezifischen Ausnahme als
„grotesk“.
Lediglich für 20 % aller Bachelors soll eine Weiterqualifikation zum Master möglich sein. Für Juristen mit nur 6semestriger Ausbildung scheint jedoch ein Markt nicht recht ersichtlich. Die Anwaltschaft jedenfalls sieht den Bachelor anscheinend nicht als Rechtsanwaltskollegen. Auch die Aussichten für eine postuniversitäre Weiterqualifizierung im Beruf („training on the job“) erscheinen angesichts der damit einhergehenden Kontrolle des Marktzugangs vom Berufsstand selbst für die Masse der Absolventen heikel.
Kilian sieht angesichts der schon aufgrund fiskalischer Anreize für ihn sicheren Umstellung auch der Juristenausbildung auf das zweistufige System nur drei mögliche Folgen: eine
Begrenzung der Zahl der Studienanfänger; eine
„Feigenblattstrategie“, bei der das Bachelorsystem neben das unverändert bleibende bisherige Modell gestellt wird; oder aber einen
Fall des anwaltlichen Rechtsberatungsmonopols.