Dass Frau Zypries der Auffassung ist, die Vorratsdatenspeicherung sei verfassungsrechtlich unbedenklich, wissen wir ja nun. Spannend ist allerdings, wie sie zu diesem Ergebnis kommt. Auf die Frage, ob sie durch die Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt sieht, erwidert sie in einem
Interview für den DeutschlandfunkAber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert. Das hat sich auch als Abwehrrecht gegen den Staat positioniert.
Das weiß jeder Jura-Student - spätestens nach Abschluss des Grundstudiums - besser. Für das Bundesverfassungsgericht ist das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung etwas anderes (
BVerfGE 65, 1f)
Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Gefunden bei telepolis. Dort werden in zwei sehr lesenswerten Artikeln auch einige andere Äußerungen der Damen und Herren Volksvertreter auseinandergenommen (
hier und
hier).