Donnerstag, 24. Januar 2008

Für die Akten: Ein Grundgehalt von 1.000 € brutto als Einstiegsgehalt für einen anwaltlichen Berufsanfänger ist unangemessen und sittenwidrig. Es ist von mindestens 2.300,- € als Richtmaß für das Einstiegsgehalt eines Rechtsanwaltes ohne besondere Spezialisierung, ohne besondere Zusatzqualifikation, ohne Prädikatsexamen bei einer Vollzeitstelle auszugehen. AGH NW, Beschluss vom 02.11.2007, Az. 2 ZU 7/07, Dank an den Kollegen Hänsch
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Die FAZ beschäftigt sich noch einmal mit dem Judikat des Anwaltsgerichtshofs NRW (...jurabilis! berichtete).
Aufgenommen: Feb 11, 12:01