Wenn die öffentliche Erregung besonders hochkocht:
Der SPD-Chef verlangte eine Überprüfung des Strafmaßes für "solche Steuervergehen schwerster Art".
So weit, so legitim. Auch wenn es natürich ein wenig so klingt, als habe er sich - aus Zeitmangel - vor der öffentlichen Stellungnahme nicht mal über das geltende Recht (bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe) informieren lassen.
"Von der Justiz erwarte ich, dass kein Deal gemacht wird." Dies würde dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung widersprechen.
Vielleicht kann die zuständige Kammer das Urteil ja vor Verkündung der SPD-Parteizentrale zur Prüfung zuleiten.