"Viren", "Trojanische Pferde" und "Hack-Angriffe" - mit einem PC umzugehen, muss mindestens so lebensgefährlich sein wie eine Expedition in den Kongo. Nur folgerichtig, dass das Landgericht München I (
7 O 16402/07) den PC - endlich! - zum gefährlichen Gegenstand erklärt.
Ein mit dem Internet verbundener Computer steht insoweit einem „gefährlichen Gegenstand“ im Sinne der oben zitierten Rechtssprechung gleich.
schreibt das LG stolz
in seiner Pressemitteilung. Wir warten gebannt auf die Begründung, denn die Überschrift der Mitteilung - die immerhin von einem RiLG stammt - lässt die Spannung steigen:
„Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet“
Wenn Eltern im Internet genauso für ihre Kinder haften wie im sonstigen Zivilrecht besteht ja Hoffnung für die Eltern: Bereits in den frühen Semestern lernt jeder Jurastudent, dass dieser Satz einer der ältesten Rechtsirrtümer in unseren Breiten ist. Empfehlenswert für Nichtjuristen - und scheinbar auch Juristen - "Höcker, Lexikon der Rechtsirrtümer [3. Auflage 2004]", S. 87 f.
aber wie's weitergeht, kann nur gemutmaßt werden. bald rechtskräftig? kinder kann man nicht rund um die uhr kontrollieren und - gerade am computer - machen sie oft, was sie wollen. nun meint ein gericht, dass eltern für urheberrechtsverl...
Aufgenommen: Jun 26, 12:16