Starke Kritik am LG München I auch von den Kollegen im LBR-Blog und vom Kollegen Hänsch. Sehen Sie es positiv, meine Herren: Wir sind auf dem besten Weg zu einem längst fälligen BGH-Grundsatzurteil.
Ein solches BGH-Grundsatzurteil wäre in der Tat zu begrüssen, wenn man sich die Entscheidung des LG München I anschaut. Mag man noch im Ausgangspunkt dem Gericht folgen, dass eine Aufsichtspflichtverletzung zur Haftung der Eltern führt, so wird diese Pflicht auch in meinen Augen völlig überzogen ausgestaltet. Zwar ist es m.E. heutzutage sinnvoll und durchaus machbar, einem Kind einzuschärfen, dass es mit fremden Inhalten im Internet vorsichtig sein soll, weil es sonst schnell zu negativen Konsequenzen kommen kann. Aber einen Nachweis für so eine Belehrung zu fordern ist -- wie das LBR-Blog und Herr Hänsch schön darlegen -- verfehlt. Entweder muss man sich dann nämlich mit der Standardbehauptung von Eltern und Kind begnügen, dass die Belehrung erfolgt sei, oder der Nachweis ist praktisch nie überzeugend möglich und man rutscht in eine automatischen Haftung der Eltern. Die Krone setzt dem ganzen auf, dass im Gegensatz zur Annahme des LG München I heutzutage wohl die wenigsten Eltern überhaupt in der Lage sein dürften, effektive Überwachungsmassnahmen zu ergreifen, um eine rechtskonforme Internetnutzung ihrer Kinder sicherzustellen. Von den Auswirkungen, die eine solche grundsätzliche Haltung des "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" für die Erziehung hat, einmal ganz zu schweigen...