Ein gutes Fallbeispiel für die neu gewonnene Macht der Internet-Öffentlichkeit auch bei alltäglicher Rechtsverfolgung bietet das Vorgehen des Outdoor-Ausrüsters Jack Wolfskin gegen einige Kleinanbieter auf der Handelsplattform DaWanda.de.
Jack Wolfskin hatte offenbar durch seine anwaltlichen Vertreter an zehn Kleinanbieter markenrechtliche Abmahnungen versandt, mit denen man die Rechte an dem Tatzen-Logo des Unternehmens geltend machte. Die Abmahnungen (scheinbar jeweils mit Kostennoten knapp unter 1000 EUR versehen) wurden im Web schnell aufgegriffen und haben zum Teil für große Empörung gesorgt. Beispielhaft:
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Kritischer Post des Werbebloggers mit über 500 Kommentaren
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Kritischer Artikel auf Spiegel Online
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Meldung auf gulli.com
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Neutrale Stellungnahme bei markenmagazin:recht
Nachdem Jack Wolfskin zunächst das eigene Vorgehen verteidigt hatte (
Pressemitteilung als PDF), hat das Unternehmen unterdessen unter dem Druck der Internet-Gemeinde eingelenkt: Nachdem die fraglichen Artikel aus dem Angebot bei DaWanda.de entfernt wurden, will man nicht weiter gegen die Betroffenen vorgehen (inkl. Erlass der geltend gemachten Kosten) und zudem das zukünftige Vorgehen in derartigen Fällen kritisch hinterfragen. Insbesondere soll bei Kleinanbietern nun das Vorgehen über Anwälte "erst ein letzter Schritt sein" (vgl.
Pressemitteilung als PDF).
Der Fall zeigt einmal mehr, dass in der heutigen Zeit beim rechtlichen Vorgehen nicht nur Tatbestand und Rechtsfolgen sorgfältig betrachtet werden müssen – sondern auch bei scheinbar kleineren Sachverhalten eine möglicherweise heftige Reaktion der Öffentlichkeit miteinkalkuliert werden muss.
Kommentare
Do, 02.09.2010 18:57
Achtung! [...]
Mi, 01.09.2010 20:17
Zumal man G [...]
Mi, 01.09.2010 20:11
Völlig über [...]
Mi, 01.09.2010 15:07
das mit der [...]