Sehr geehrter Herr Schmidbauer,
für Ihren Beitrag in der heutigen "Süddeutschen Zeitung" möchte ich Ihnen danken. Sie zeigen auf, dass Beschlüsse, Entscheidungen und Anordnungen aus Karlsruhe nicht nur im Elfenbeinturm der Rechtswissenschaften Bedeutung erlangen, nein: Sie wirken für - bzw. gegen! - jedermann und stellen mittlerweile eine echte Bedrohung dar. Den Gipfel stellt der Beschluss vom 11. März zur Vorratsdatenspeicherung dar. Höflichst darf ich Sie zitieren:
Diese verfassungsrechtliche Beschränkung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Polizeiarbeit, vor allem aber auf die Sicherheit der Bevölkerung. Sie bezieht sich nicht nur auf Randbereiche der Kriminalitätsbekämpfung. Vielmehr geht es um Vorgänge, von denen jeder in der Familie als Opfer betroffen werden kann.
Sie sagen es! Sie führen als Beispiel den Mann an, dessen GPS-Gerät gestohlen wird - ein alltäglicher Fall! - die hilfsbereite Großmutter, die nur den Enkel unterstützen wollte und dabei betrogen wurde und - ja selbst hier hat das Bundesverfassungsgericht kein Mitleid - den in der U-Bahn zusammengetretenen Großvater. Selbst (man traut es sich ja kaum, zu schreiben) die Vergewaltigung einer Frau ist kein Anlass für die Karlsruher, die Daten freizugeben. Ein schockierender wie beklagenswerter Zustand.
Ist uns der Datenschutz dies wert?
fragen Sie. Und Sie geben dankenswerter Weise auch gleich eine Antwort.
Mehr Datenschutz bedeutet keineswegs immer mehr Freiheit, sondern manchmal auch mehr Täter und damit auch mehr unschuldige Opfer.
"Datenschutz ist Täterschutz" - diese simple Weisheit scheint man in Karlsruhe nicht verstanden zu haben! Zu guter Letzt fordern Sie:
Das Bundesverfassungsgericht sollte seine Rechtsprechung in der Hauptsäche ändern - zugunsten von Sicherheit und Freiheit auch der Opfer.
Ja! Und aus genau dem gleichen Grund bleiben Sie hoffentlich noch lange Polizeipräsident von München!
Ergebenst!