Nach der lesenswerten
Reihe der FAZ zu den Methoden der Gebühreneinzugszentrale hat nun Spiegel Online die GEZ in einer
Meldung auf die Hörner genommen:
Über 200 Jahre nach seinem Tod sollte der Nationaldichter Friedrich Schiller Rundfunkgebühren zahlen. Die GEZ verschickte Mahnbriefe an die sächsische "Friedrich Schiller"-Grundschule (...). Die Briefe waren adressiert an "Herrn Friedrich Schiller" und ihre Aufforderung war deutlich: Schiller möge doch bitte Angaben zu seinem aktuellen TV- und Radiokonsum machen, hieß es darin.
Wie erklärt sich die GEZ das Missgeschick? Offenbar durch den hohen Arbeitsanfall:
Man arbeite mit einer Riesenmenge an Daten, weshalb Fehler nicht sofort aufgedeckt würden. Zudem sei Friedrich Schiller kein so ungewöhnlicher Name, sagte eine Sprecherin.
Nun mag man zugestehen, dass gelegentlich ein falscher Datensatz durchrutschen kann. Dann aber sollte der Fehler bei der nächstmöglichen Gelegenheit korrigiert werden. Eine Ausnahme gilt womöglich, wenn man in Deutschland Rundfunkgebühren eintreibt:
In der "Friedrich Schiller"-Grundschule in Weigsdorf-Köblitz in Sachsen hielt man dies zunächst für einen schlechten Scherz. Doch einem Hinweis an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), dass der 1805 verstorbene Nationaldichter wohl nicht mehr in der Lage sei, ein Radio anzumelden, soll ein weiteres Mahnschreiben der Gebührenfahnder gefolgt sein.