Aus der Reihe "Urteilsbegründungen (und Presseartikel über diese) zum Nachdenken" gibt es heute ein kleines Highlight aus der Hamburger Strafjustiz. Tatort Amtsgericht Hamburg-Mitte:
„Wenn ich mir angucke, dass Manager Schäden in Millionenhöhe verursachen und frei herumlaufen, sehe ich nicht ein, warum ich dann auf den kleinen Mann einhauen soll.“
So wird der urteilende Richter - ein bei Referendaren beliebter und geschätzter AG-Leiter und Ausbilder - in der
Lieblingszeitung eines bloggenden Strafverteidigers zitiert.
Der BILD erklären wir dann bei Zeiten auch noch den Unterschied zwischen Raub und Diebstahl (s. Überschrift des Artikels). Und dass im Rahmen der Strafzumessung nicht ausschließlich der Schaden berücksichtigt wird.
Nachtrag: Dank der Leserkommentare sind wir auf den
Artikel im BildBlog aufmerksam gemacht worden. Dieser verlinkt widerum einen
Artikel in der WELT, in der sich der Wortlaut der Urteilsbegründung irgendwie ganz anders liest:
"Wenn bekannte Manager, die um Millionen betrügen, mit Bewährung davonkommen, dann muss man auch diesem jungen Mann Bewährung zugestehen."
Selbes Verlagshaus, andere Meldung. Interessanter weise wird im Artikel der WELT auch ausführlicher zu den Strafzumessungserwägungen Stellung genommen.