Auch wenn es tobt und wankt auf dem Deck des Grundgesetzes, wenn man in letzter Zeit nicht mehr weiß, was noch erlaubt ist und was nicht, wenn der Staat dem Bürger beim Tippen auf die Finger schaut und beim Sprechen am Hörer horcht, so ist doch eines gewiss: Die wichtigsten Bereiche sind unantastbar.
Das wissen wir dank der
Frage von Frau Renner auf abgeordnetenwatch. Dort äußert sich Dr. Wiefelspütz zur Beruhigung:
Das Grundgesetz verbietet die Einführung eines gesetzlich festgelegten maximalen Bierpreises.
Wenigstens das. Es verbietet keine "Bundespolizei", nach Ansicht des Bundestages keine Vorratsdatenspeicherung, kein Abschießen eines Ferienfliegers, keine Online-Sperren. Es verbietet einen gesetzlich festgelegten maximalen Bierpreis.
Können Sie jetzt endlich wieder besser schlafen,
Frau Gröner?