Auf eine der schlechtesten Ausreden in jüngerer Zeit weist die NJW in ihrer Rubrik
"Entscheidung der Woche" hin. Hintergrund: Ein Lehramtsstudent soll bei seiner Hausarbeit fremde Passagen kopiert haben. Die Erwiderung:
Auch der vom Studenten vorgetragene Einwand, auf Grund seines ausgeprägten fotografischen Gedächtnisses die Gedankengänge und Formulierungen der ersten Hausarbeit „als memoriertes Gedankengut“ unbewusst und unabsichtlich verwendet zu haben, überzeugte das Gericht nicht. Gegen ein solches Gedächtnis sprächen schon die schlechten Bewertungen des Referendars im Vorbereitungsdienst mit einer Ausbildungsnote von „mangelhaft (5,3)“.