Kollege Jahn ("Der mit dem großen Herz für schutzwürdige Verbraucher") hat
einen Knaller ausgegraben. Es geht um LG Halle, Urteil vom 13. 5. 2005, Az.
1 S 28/05:
§ 14 I BGB-InfoV und seine Anlage 2 sind unwirksam. Denn sie bewegen sich nicht in den Grenzen der Verordnungsermächtigung in Art. 245 EGBGB.