Vorab:
Wir haben uns an der Verlinkungsdebatte nicht beteiligt und mit der Berichterstattung über die schillernde Persönlichkeit des Verfügungsklägers und den heute verhandelten Fall spät begonnen, weil wir eine bestimmte Befürchtung hatten. Diese Befürchtung hat sich leider bestätigt. Der Antragsteller machte einen sehr schutzwürdigen Eindruck, weshalb wir uns bewusst
gewissen anderen Berichten nicht anschließen wollen. Dieser Bericht enthält nach Rücksprache mit dem Verfügungskläger auch keine Bilder desselben, nicht einmal Bilder des Werbe-T-Shirts.
Nach unserer Ankunft beim Amtsgericht haben wir zunächst zu Dokumentationszwecken die Umgebung für die Nachwelt festgehalten. Zu erwähnen sind die TIPPI BIERBAR
und das damit baulich zu einem architektonischen Gesamtkonzept verwobene Einkaufszentrum:
Nach dieser Horizonterweiterung war also schon einmal klar, wo man im Anschluss würde einkehren können.
Das Amtsgericht selbst ist in einem nüchternen Zweckbau gegenüber einer lauschigen Schrebergartensiedlung untergebracht.
Das Sicherheitspersonal an der Pforte war zu dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Bilder noch völlig arglos. Von den Wogen in der deutschen Bloggerwelt bekommt man hier nichts mit.
Kollege Jahn und ich hatten uns bereits zwei mündliche Verhandlungen
vor Beginn des Grundes für unsere Anwesenheit im Sitzungssaal häuslich eingerichtet und auf die obligatorische Frage des Vorsitzenden, ob wir "mit dieser Sache irgendetwas zu tun" hätten, wahrheitsgemäß mit "Nein, wir sind die Öffentlichkeit" geantwortet.
Während wir nun also unsere ZPO-Kenntnisse anhand einer Räumungsklage und einer Beweisaufnahme mit dem eloquenten Inhaber eines Fitness-Studios auffrischten und uns auf Nachfrage des Gerichts als examensgeplagte Referendare zu erkennen gegeben hatten, erhielt Kollege Jahn wegen Schwätzens einen - berechtigten - Rüffel. Diesen sprach allerdings nicht der Vorsitzende aus, weil am Amtsgericht Hohenschönhausen, jedenfalls in dieser Abteilung, auf jeden Fall aber in Saal 110 die Sitzungsgewalt von der resoluten Protokollführerin ausgeübt wird.
Die anderen Prozessbeobachter kamen - bis auf eine Ausnahme - erst mit den Parteien in den Saal. Dieser Auftritt der Parteien zeigte dann sehr schnell, dass der Verfügungskläger auch rhetorisch über keine Asse in der Hinterhand verfügt (subtiles Wortspiel!).
Um es aber in die - kondensierten - Worte des Vorsitzenden zu kleiden:
"Auch Leute, die sich nicht gerichtsförmlich artikulieren können, haben Rechte."
Das ist ohne Zweifel so. Fraglich war nur, ob diese Rechte verletzt wurden.
Nachdem ich vom Verfügungskläger wegen meiner schriftlichen Notizen gerügt worden war ("Im Gerichtssaal wird nichts mitgeschrieben!") und mich der Vorsitzende weiterschreiben hatte lassen, ging es zur Sache.
Der Vorsitzende wies auf die Fürsorgepflicht des Richters am Amtsgericht hin. An die Ordnung der Darlegung wolle er keine erhöhten Anforderungen stellen und sich die Mühe machen, den Konflikt zu lösen.
Dabei aber geriet die zivilprozessuale Beweislastverteilung unter die Räder. Einfacher ausgedrückt: Die Unklarheit, was nun von wem (Blogger / Kommentator?) genau gegenüber dem Verfügungskläger gesagt worden sei, ging zu Lasten des Verfügungsbeklagten.
Der Beklagte, weder anwaltlich vertreten noch sonstwie gut beraten, war erkennbar nicht auf die Vorschläge des Gerichts vorbereitet und ließ sich zu einem "Vergleich" überreden, der weder auf die fehlende Darlegung des Klägers noch auch nur im Geringsten auf mögliche (mit keinem Wort erwähnte!) Haftungsprivilegierungen Rücksicht nahm.
So hat er sich bei Meidung einer "Strafzahlung" von 500 Euro je Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet, den Kläger in seinem
Weblog mybigmouth.net nicht zu beleidigen oder beleidigen zu lassen.
Die Parteien haben sämtliche Forderungen aus dem Rechtsstreit für erledigt erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben!
Fatal.

Nach der Verhandlung schien der Beklagte (Foto links) trotz allem noch guter Dinge. In einem kurzen Gespräch haben wir ihm allerdings angekündigt, dass wir dieses Ergebnis für eine Niederlage halten und dies schriftlich begründen würden
Nachtrag: Viele Kommentatoren und Blogger schreiben (zB hier), man müsse doch verstehen, dass jemand "auf der Anklagebank" einen solchen Vergleich schließe. Zunächst saß hier niemand auf der Anklagebank und dementsprechend stand auch keine Strafe im Raum.
Außerdem: Wenn der Beklagte den "Vergleich" (materiell war es ja keiner) nicht abgeschlossen hätte, wäre ihm schlimmstenfalls (!) ein Urteil desselben Inhalts widerfahren (Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung liegen nicht vor) und er hätte statt der Hälfte dann ein volles Drittel der - vernachlässigenswerten - Gerichtskosten tragen dürfen. (Lediglich) Ein Drittel deshalb, weil der Richter schon zu Beginn der Verhandlung zu erkennen gegeben hatte, dass er die Anträge zu 1) und 2) für unbegründet hielt. Schon insofern war die Kostenteilung des Vergleichs sehr unschön!
Zu einer Verurteilung des Beklagten hinsichtlich des Antrags zu 3) (der Beleidigungen) wäre es aber sowohl mangels Darlegung als auch aus rechtlichen Gründen nie gekommen.
Nun mag man einwenden, dass einem Nichtjuristen das nicht bewusst sein konnte, als es auf die Entscheidung zur Zustimmung ankam. Dann aber muss man - bei allem Verständnis für die Aufregung - sagen, dass es eben doch von Vorteil ist, sich kompetent beraten zu lassen 
Andererseits ist es natürlich auch von Wert, die Sache endlich hinter sich zu haben. Wenn der Preis endgültiger Ruhe ist, dem "Gegner" das Gefühl des Sieges überlassen zu müssen, so dürfte dieser Preis durchaus bezahlbar sein.
Wenn es dem Beklagten aber um Ruhe ging, hätte er schon vor der mündlichen Verhandlung (sofort) anerkennen können, dann hätte er sich auch die Fahrtkosten gespart.
Die Angelegenheit Callboy Torsten ./. My big mouth wurde heute um 12:00 Uhr vor dem AG Hohenschönhausen verhandelt und wie es aussieht ad acta gelegt. Der große Bloggeransturm blieb aus, die ultimative "Gerichtsshow" des Jahres wohl auch. Wollen wir hoff
Aufgenommen: Jun 21, 15:56
Viel scheint ja nicht los gewesen zu sein: die Anzahl der Besucher hielt sich offensichtlich in Grenzen, Bilder gibt es auch noch keine (außer von dem schönen Gerichtsgebäude). Das Thema ist wohl durch. Aber immerhin hat sich das Ganze n...
Aufgenommen: Jun 21, 16:48
Wie u.a. im tour-blog und auf jurabilis.de nachzulesen ist, fand dann gestern im Ostblogg in Hohenschönhausen die Verhandlung statt. Fazit: Auch taube Nüsse haben ein Recht auf Recht...
Aufgenommen: Jun 21, 17:15
Nun kam es also zur angekündigten Gerichtsverhandlung.Ob man mit dem Ergebnis nun zufrieden sein kann oder nicht - bildet Euch eine eigene Meinung und lest die Augenzeugenberichte beim Tour-Blog und Jurabilis.de.Nun gibt´s auch vom Betroffenen noch ein
Aufgenommen: Jun 21, 21:44
Gleich geht es los: das Amtsgericht Hohenschönhausen muss sich mit dem Fall vonCallboy Torsten auseinandersetzen. Da wäre ich doch gerne dabei, aber so viel war mir der Spass auch nicht wert. Ich baue auf die anwesenden Blogger und deren Berichterstattung. Anfangs hätte ich ja echt nicht gedacht, dass der Fall so sehr eskaliert. Oft genug wurde unserem Callboy der Herzen gesagt, er solle es doch einfach auf sich beruhen lassen. Einige haben sich auf seine Kosten amüsiert, er hat deswegen Traffic…
Aufgenommen: Jun 22, 00:09
Nachts macht ZPO bekanntlich am meisten Spaß. Deshalb habe ich meinen Prozessbericht mit ein paar "Gedanken zur Nacht" ergänzt Vielen Dank für die Anregungen und Korrekturhinweise an den Kollegen Jahn.
Aufgenommen: Jun 22, 01:47
nun ist die erste verhandlung ja vorbei (zwei berichte aus dem gericht gibt es hier und hier) , und es gibt die ersten stimmen über den vergleich, der geschlossen wurde. ich kann es nicht fachlich beurteilen, aber die gründe die herr "mybigmouth"
Aufgenommen: Jun 22, 23:23
Hätte man meinen können, als die erste Verhandlung in einem Vergleich endete. Aber nein, Torsti gibt einfach keine Ruhe und hat jetzt was in "eigener Sache" veröffentlicht. In gewohntem Stil, also voller Fehler und äußerst schwer nachvollziehbar. Es wird
Aufgenommen: Jun 26, 14:13
Hätte man meinen können, als die erste Verhandlung in einem Vergleich endete. Aber nein, Torsti gibt einfach keine Ruhe und hat jetzt was in "eigener Sache" veröffentlicht. In gewohntem Stil, also voller Fehler und äußerst schwer nachvollziehbar. Es wird
Aufgenommen: Jun 26, 14:16