Der investigative Kollege aus Kiel berichtet von einem Fall, der auf mich als unwissenden Außenstehenden wie ein geradezu klassischer Fall der sogenannten "bösgläubigen Markenanmeldung" wirken muss:
So soll seit Februar 1998 unter Register-Nr. 39747033.9 (für die Leitklasse 41) die Marke "Atze Schröder", also der bekannte bürgerliche Name eines westdeutschen Großkomikers aus Essen, auf einen Privatmann aus Emsdetten eingetragenen sein. Dieser Privatmann, er wiederum heißt
Hubertus Albers, hat sich also offenbar - man glaubt es kaum! - den bürgerlichen Namen eines Sterns am deutschen Komödiantenhimmel als Marke schützen lassen. Man fühlt sich an die Frühzeit der Domainvergabe erinnert.
Ob Herr
Atze Schröder dieses Vorgehen Herrn
Albers durchgehen lassen kann? Wir können nur empfehlen, schnell ein Exempel zu statuieren. Anwaltliche Unterstützung dürfte er ja haben, der
Atze Schröder. Dann kann sich der Herr
Albers aber warm anziehen ...