Donnerstag, 19. August 2010

Neusprech in der Systemgastronomie? "I just wanted a multigrain bagel," the woman told The NY Post. "I refused to say 'without butter or cheese.' When you go to Burger King, you don't have to list the six things you don't want... Linguistically, it's stupid, and I'm a stickler for correct English."
According to the professor, she was then told she wouldn't get anything at all unless she specified that she wanted neither butter nor cheese on her bagel.
"I yelled, 'I want my multigrain bagel!'" she said. "The barista said, 'You're not going to get anything unless you say butter or cheese!'"
The debate escalated to the point where the manager contacted the police. The professor says the officers told her they would have to arrest her if she refused to leave. [ Quelle]
Ist es vielleicht so, dass ein Minimumbelag-Bagel entweder Butter oder Käse mit sich bringt?
Dienstag, 17. August 2010

... ist immer für einige großartige Wortmeldungen gut. Insbesondere die Debatte um Google Streetview ruft die Spezialisten auf den Plan: Bei der Polizei wird die Entwicklung mit Sorge gesehen. „Durch den neuen Internetdienst können Kriminelle die Objekte in aller Seelenruhe betrachten. Sie können sehen: Wie ist das Haus gesichert?“ sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt der F.A.S. Das ist unbestreitbar wahr. Auf den Streetview-Bildern sind solche Sicherungsmaßnahmen überdies wesentlich besser zu erkennen als auf selbstgeschossenen Fotos oder gar - horribile dictu - in der flauen Wirklichkeit. In jener flauen Wirklichkeit ist es zudem auch nicht gestattet, einfach in eine fremde Straße zu laufen, um sich fremde Häuser anzuschauen bzw. deren Sicherungsmaßnahmen auszukundschaften. Was im flauen wirklichen Leben nicht erlaubt ist, darf auch nicht im Internet erlaubt sein! Erst recht nicht, wenn neuerdings sogar eine Premium-Bezahlversion von Streetview angeboten wird, die noch mehr beängstigende Funktionalitäten bietet. Gleichzeitig hegt er Zweifel, ob die neuen Möglichkeiten umgekehrt auch von der Polizei genutzt werden können: „Es ist rechtlich unklar, ob eine virtuelle Streifenfahrt möglich ist. Dann sollten die rechtlichen Grundlagen schnellstmöglich geschaffen werden! Bis dahin kann man ja vielleicht mit Hilfe eines Stadtplans virtuelle Streifenfahrten vornehmen.
Dienstag, 10. August 2010

Über sog. "Schwindeljuristen" wurde in der Vergangenheit bereits hier und anderswo berichtet. An die Dienste des legendären Hamburger "Schwindeljuristen" im Referendariat erinnern wir uns nur zu gerne zurück. Nun hat es offenbar auch die Großkanzleien in Frankfurt erwischt: Abiturzeugnis gefälscht, erstes Staatsexamenszeugnis gefälscht, zweites Staatsexamenszeugnis gefälscht, Rechtsanwaltszulassung gefälscht, Doktortitel gefälscht, Steuerberaterzeugnis gefälscht. Wenn schon dann richtig muss er sich gedacht haben, da er sich im Abitur einen Notendurchschnitt von 1,2, im ersten Examen 11,5 Punkte und im zweiten 12,75 Punkte attestiert hatte. Die Dissertation hat er laut gefälschter Urkunde mit „Magna cum Laude“ bestanden. Ein hochqualifizierter Nachwuchsjurist also um den sich die Kanzleien reißen. Dabei war er gerade erst 24 Jahre alt als er sich mit diesem Bündel an Qualifikationen bei den Kanzleien bewarb. Um keine unangenehme Fragen zu beantworten, wie er das denn alles in so schnell geschafft habe, machte er sich bei seiner Bewerbung einfach 5 Jahre älter. Es kam, wie es kommen musste: der junge "Kollege" wurde eingestellt, flog auf und wurde nunmehr vom Landgericht Frankfurt verurteilt (2 Jahre Haft unter großzügiger Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB). Die Referendarin Johanna Luise Hepp berichtet anschaulich in der beck-community.
Samstag, 7. August 2010

"Toe-Tapping" während der sog. Deposition ist nachvollziehbarer Weise nicht lege artis. Wer seinen Zeugen dennoch auf diese rustikale Weise steuert, riskiert einen Abbruch der Zeugeneinvernahme durch die Gegenseite und einen bitterbösen Schriftsatz mit Beweisfoto.
Dienstag, 3. August 2010

Marc Thiessen, meinungsfreudiger Kommentator bei der Washington Post, über den aus seiner Sicht notwendigen Umgang mit Wikileaks-Gründer Julian Assange, einem australischen Staatsangehörigen: Assange is a non-U.S. citizen operating outside the territory of the United States. This means the government has a wide range of options for dealing with him. It can employ not only law enforcement but also intelligence and military assets to bring Assange to justice and put his criminal syndicate out of business. [...]
Assange seems to believe, incorrectly, that he is immune to arrest so long as he stays outside the United States. He leads a nomadic existence, operating in countries such as Sweden, Belgium and Iceland, where he believes he enjoys the protection of "beneficial laws." (He recently worked with the Icelandic parliament to pass legislation effectively making the country a haven for WikiLeaks). The United States should make clear that it will not tolerate any country -- and particularly NATO allies such as Belgium and Iceland -- providing safe haven for criminals who put the lives of NATO forces at risk.
With appropriate diplomatic pressure, these governments may cooperate in bringing Assange to justice. So weit, so gut, aber er geht noch weiter: But if they refuse, the United States can arrest Assange on their territory without their knowledge or approval. In 1989, the Justice Department's Office of Legal Counsel issued a memorandum entitled "Authority of the Federal Bureau of Investigation to Override International Law in Extraterritorial Law Enforcement Activities."
This memorandum declares that "the FBI may use its statutory authority to investigate and arrest individuals for violating United States law, even if the FBI's actions contravene customary international law" and that an "arrest that is inconsistent with international or foreign law does not violate the Fourth Amendment." In other words, we do not need permission to apprehend Assange or his co-conspirators anywhere in the world. Die US-Behörden suchen offenbar bereits seit längerem intensiv nach dem abgetauchten Wikileaks-Gründer. Steht uns hier der nächste Schulfall aus dem Bereich des internationalen Strafrechts und des Völkerrechts bevor?
Spannend auch die (bewusst so formulierte) Frage: Strafbarkeit nach deutschem Recht?
Mittwoch, 21. Juli 2010

Roland Reuß in der FAZ zum vorgeschlagenen gesetzlich verankerten Zweitveröffentlichungsrecht: Was ist mit „unabdingbarem Zweitveröffentlichungsrecht“ gemeint? Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hatte in ihrer Stellungnahme zur Prüfbitte des Bundesjustizministeriums den Köder ausgeworfen: „Als zwingende Regelung im Urhebervertragsrecht sollte wissenschaftlichen Autoren nach einer angemessenen Embargofrist ein unabdingbares und formatgleiches Zweitveröffentlichungsrecht für ihre Aufsätze und unselbständig erschienenen Werke eingeräumt werden. Dieses Zweitveröffentlichungsrecht, das für den Wissenschaftler keine Pflicht bedeutet, ist notwendig, um ihn in seiner Verhandlungsposition gegenüber großen wissenschaftlichen Verlagen zu stärken. Der Wissenschaftler erhält durch das Zweitveröffentlichungsrecht die Möglichkeit, selbst über den Grad der Sichtbarkeit seiner Forschungsergebnisse zu entscheiden. Er übt dabei in besonderer Weise das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus.“
Was hier pathetisch gefordert wird, schwächt in Wahrheit die Position des Autors. Denn wenn der Autor einem Verlag, der in seine Publikation investiert, kein zeitlich begrenztes ausschließliches Nutzungsrecht mehr anbieten kann, wird seine Souveränität nicht gestärkt, sondern beschnitten. Er verliert seine Vertragsfreiheit. Das Investitionsrisiko des Verlags wird zu groß und dem Autor wird nur übrig bleiben, seine unlektorierten und unbeworbenen Schriften im ach so überschaubaren Netz allein „sichtbar“ zu machen. Man sieht sie förmlich vor sich, die Verlage, wie sie nach Inkrafttreten einer solchen Regelung keinerlei Schriften mehr veröffentlichen, weil durch die drohende Zweitveröffentlichung nach der Embargofrist das wirtschaftliche Risiko untragbar geworden ist. Niemand wird mehr Gedrucktes kaufen, weil alle auf die zeitversetzte Zweitveröffentlichung des Autors warten. So wie es bekanntlich heute schon so ist, dass nichts Gedrucktes verkauft wird, was gleichzeitig - etwa im Wege des "grünen Weges" - frei im Netz verfügbar ist.
Man fragt sich: glaubt Roland Reuß wirklich, was er da schreibt? Hilft er seiner Sache mit einer derartig hanebüchenen Argumentation?
Dieser Kommentar bringt eine weitere wichtige Erkenntnis in Erinnerung: Zudem wird das „Investitionsrisiko“ der Verlage in der Masse der Publikationen immer auf den Autor abgewälzt, er ist es, der Drittmittel und Publikationskostenzuschüsse einwirbt, er ist es, der die ersten Exemplare seiner Veröffentlichung finanziert, und vom Verlag nur selten und kaum kostendeckende Erlöse zurückfließen. Würden Verlage bei Dissertationen, Tagungsbänden und anderen Erzeugnissen das volle Publikationsrisiko übernehmen und ein angemessenes Autorenhonorar zahlen, wäre die Argumentation zugunsten ausschließlicher Verwertungsrechte wenigstens nachvollziehbar, so aber ist die ewige Mär nur ärgerlich, denn wissenschaftliche Autoren und Herausgeber treten ohne Honorar alle Rechte ab und übernehmen – neben dem Lektorat – selbst auch einen Gutteil der Publikationskosten.
Freitag, 16. Juli 2010

Beim bodenständigen Versicherungsdampfer Capitol AG ist man längst nicht so innovativ wie beim US-Anbieter "WedSafe", der maßgeschneiderte Versicherungen gegen die Unbill am schönsten Tag des Lebens der Braut anbietet: Most of the time, most weddings go pretty smoothly. But when something unexpected does go wrong, it can be frightening how quickly the costs can add up.
For wedding couples – or their parents – who have lovingly planned every detail and budgeted down to the last penny, even a relatively small loss can feel devastating, while a large loss or liability claim can bring true financial disaster.
Since 1999 WedSafe® has helped protect wedding couples and their families from the financial consequences of mishaps large and small. These are just a few examples of real wedding couples who experienced unforeseen problems – and were able to recover from significant financial losses thanks to their WedSafe insurance policies. Die Beispiele zeigen, wie grausam das Leben sein kann.
Mittwoch, 7. Juli 2010

Die FAZ zitiert Kurienkardinal Raffaele Farina, den Leiter der Apostolischen Bibliothek im Vatikan, mit folgendem kühnen Glaubenssatz: „Die Geschichte hat gezeigt, dass gescannte Bilder bei jeder Übermittlung Farbkraft einbüßen.“ Das liegt sicher an den schlechten Kupferleitungen im Netzwerk des Heiligen Stuhls.
Freitag, 2. Juli 2010

Jüngstes Beispiel für die Gefährlichkeit insbesondere der Küche: On June 6, in Waterville, Washington, a 17-year-old girl attacked her 21-year-old brother with a "knife-edged barbecue spatula" after the two argued over how to make macaroni and cheese.
The girl told police that she was making the dish when her brother asked her if she was using butter. According to the police report, the two then "began to argue over the difference [between] real butter [and] margarine." (The report is not entirely clear as to who advocated for which substance.) The argument escalated, and shortly thereafter the brother called police to say that his sister had just tried to cut his neck with the sharp, serrated edge of the spatula. She was charged with assault on June 10.
Mittwoch, 30. Juni 2010

Unter dem Namen @martinagedeck wird auf Twitter live über die Präsidentenwahl berichtet - auch Indiskretes und falsche Vorab-Ergebnisse. Martina Gedeck ist tatsächlich Wahlfrau in der Bundesversammlung. Doch jemand treibt ein böses Spiel mit ihrem Namen. So Spiegel Online
...jurablis! zeigt sich erschüttert, auch bei twitter!
Sonntag, 27. Juni 2010

Die Berliner Morgenpost berichtet von einer absurden Posse aus der Hauptstadt: An der Sonnenallee ist ein subtiler Streit um die wohl größte deutsche WM-Fahne ausgebrochen. Im Kiez gleich hinter dem Hermannplatz, wo viele arabischstämmige Berliner leben, prangt die schwarz-rot-goldene Fahne seit Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika weithin sichtbar an der Häuserfront. Aufgehängt wurde die zwanzig mal fünf Meter große Flagge von der Familie Mohammed. So weit, so gut. Gelungene Integration, möchte man meinen. Doch da hat die Familie Mohammed die Rechnung ohne die Berliner Linke gemacht: Doch seitdem die Fahne hängt, hat sich die Stimmung in der Sonnenallee merklich verändert. „Am Tag kommen Leute aus der linken Szene vorbei und beschimpfen uns“, sagt Bassal. Sie fordern Bassal auf, die Fahne abzuhängen und werfen ihm Nationalismus vor. Doch der schüttelt darüber den Kopf. „Darf ich nicht stolz auf Deutschland sein?“, fragt der eingebürgerte Ladenbesitzer. In den vergangenen Tagen ist die Lage eskaliert. Mehrmals versuchten Unbekannte die Fahne von der Häuserfront zu entfernen. Einmal wurde sie in Brand gesetzt, einmal verschaffte sich eine Gruppe Zugang zum Dach des Hauses und schnitt die Fahne ab. In der Nacht zu Freitag tauchten dann 16 schwarzgekleidete Leute auf und forderten den Ladenbesitzer erneut, die Fahne abzuhängen.
Samstag, 26. Juni 2010

Die Pfalz beheimatet - soweit sich solche allgemeinen Feststellungen treffen lassen - einen fröhlichen und weltoffenen Menschenschlag, der viel Sinn für gesellschaftliches Zusammenleben und die Freuden der Zeit hat und dem dogmatischen Denken abgeneigt ist. [...]
Neben einem ausgeprägten Sinn für Toleranz besteht jedoch häufig ein allzu starkes und unangenehmes Selbstgefühl. In diesem „lautstarken“ Auftreten hat auch der „Pfälzer Krischer“ seinen Ursprung. ( Helmut Kohl, "Die politische Entwicklung in der Pfalz und das Wiedererstehen der Parteien nach 1945", Heidelberg 1958, S. 48, hier gefunden)
Wer kennt die Leitentscheidung zum Wesen des Vorderpfälzers?
Auflösung hier.
Mittwoch, 23. Juni 2010

Es klingt wieder einmal wie ein Stück aus Schilda, scheint aber ein unumkehrbarer Trend im Wettrüsten der Law Schools im Kampf um zahlende Kundschaft Studierendenschaft zu sein. Die New York Times berichtet: One day next month every student at Loyola Law School Los Angeles will awake to a higher grade point average. But it’s not because they are all working harder.
The school is retroactively inflating its grades, tacking on 0.333 to every grade recorded in the last few years. The goal is to make its students look more attractive in a competitive job market.
In the last two years, at least 10 law schools have deliberately changed their grading systems to make them more lenient. These include law schools like New York University and Georgetown, as well as Golden Gate University and Tulane University, which just announced the change this month. Some recruiters at law firms keep track of these changes and consider them when interviewing, and some do not. In den U.S.-Blawgs wird schon an neuen Modellen gebastelt. Ein Vordenker führt aus: I propose that law schools adopt a “Frequent Flyer Model” to grading and sell grade increments. When I am short on American Airlines Frequent Flyer miles for that trip to Europe, I buy an extra 10k miles for a grand. When I am short an incremental + grade away from that coveted Law Review spot or Big Law job, does it not make sense for the law school, instead of engaging in an illusory and inflationary grading practice for free to monetize it? They should sell me an increment and help me bump the Law Review geek that actually worked for it while at the same time filling the depressed funding coffers. Like American Airlines, they could offer cut-rate weekend special grade boosts for the C students about to accept a job at The GAP.
Samstag, 19. Juni 2010

Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II, der keine Wohnung hat und stattdessen in einem Wohnmobil lebt, kann Unterhaltskosten für das Wohnmobil in dem für Wohnzwecke notwendigen Umfang als Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 SGB II beanspruchen. Dies hat das Bundessozialgericht am 17.06.2010 entschieden (Az.: B 14 AS 79/09 R, mehr dazu hier).
Freitag, 18. Juni 2010

Bei netzpolitik.org ist ein Strategiepapier von BDZV (Bundesverband der Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) abrufbar, das den von den Verlegern gewünschten Umfang des Leistungsschutzrechtes skizziert: Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen.
Vergleichbar zu Leistungsschutzrechten für andere Branchen sollte der Verleger eines Presseerzeugnisses das ausschließliche Recht haben, das Presseerzeugnis zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
Das Recht sollte übertragbar und vergleichbar zu anderen Leistungsschutzrechten durch eine ausreichend lange Schutzfrist gewährleistet sein. Da ja jetzt seit der "Berliner Rede" der Ministerin klar ist, dass der Korb 3 der Urheberrechtsreform nicht mehr Bildung und Wissenschaft, sondern die Sorgen und Nöte der Verlage (und natürlich von Erfolgsautor Ulrich Wickert) im Fokus haben soll, können wir uns hier auf eine spannende Debatte einstellen.
Donnerstag, 17. Juni 2010

Bittere Entscheidung des BGH (Urteil vom 16.06.2010 - IV ZR 229/09): Ein Gastronomie-Versicherer muss nicht für Vandalismusschäden im versicherten Lokal aufkommen, nachdem dem Gastwirt die Zerstörung seines Lokals zuvor von einem so genannten Schutzgelderpresser mehrfach angedroht und dies dem Versicherer nicht als Gefahrerhöhung angezeigt worden war. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.06.2010 hervor. Dass die Erhöhung der Gefahr hier die Folge kriminellen Verhaltens Dritter war und dem Versicherungsnehmer als Tatopfer eines Erpressungsversuchs wenig Handlungsspielraum verblieb, der Gefahrerhöhung Erfolg versprechend zu begegnen, muss sich der Versicherer nach Auffassung der Richter nicht entgegenhalten lassen. [Näheres dazu bei Beck Aktuell]
Diese Argumentation wird nur noch übertroffen vom vielzitierten Klassiker BGH NJW-RR 1989, 1183: Die schon bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bestehende Absicht, den Versicherten zu ermorden, fällt unter die Anzeigepflicht nach § 17 VVG. Die Nichtanzeige durch den späteren Täter muß sich die Getötete zurechnen lassen.
Montag, 17. Mai 2010

So lautete der fett gedruckte erste Satz eines Schreibens, das ich vor einigen Tagen von einer Freundin erhielt und das sie wiederum von einem Inkassounternehmen bekommen hatte. Was war passiert? Wieder mal war jemand so doof, sich irgendwo im Internet auf der Suche nach dem Adobe Reader auf einer Abzockerseite anzumelden -so dachte ich jedenfalls zunächst.
Das Inkassounternehmen will also (neben der ca. 60 EUR Hauptforderung) 12% Verzugszinsen, 5 EUR Mahnkosten, 12 EUR Lastschriftkosten und ca. 70 EUR Inkassokosten. Diese Forderungen werden im gängigen Urteilsstil nur begründet mit "(BGB §284, 286)". Daneben noch reichlich Drohungen mit Kreditauskunfteien, Lohn-, Renten-, Arbeitslosengeldpfändungen, Vertragsanwälten, Gerichtsvollziehern, der Staatsanwaltschaft etc.
Ein Blick auf die restliche Internetseite des Inkassounternehmens machte mir ziemliche Angst. Forderungen würden "konsequent verfolgt", Briefe "gerichtsfest zugestellt" und Mahnungen "verzugsbegründend ausgeführt". Profis also, keine Frage.
Auf der zweiten Seite des Schreibens kam aber eine Überraschung. Es ginge um ein Gewinnspiel, das telefonisch "beauftragt" worden sein soll. Selbiges Telefonat soll, natürlich nach ausdrücklicher Zustimmung, aufgezeichnet worden sein und wird unter beigefügtem Link als MP3 zur Verfügung gestellt. Ich lade mir die MP3 runter und kann dort einen netten Plausch hören. Bemerkenswert hierbei war, dass sämtliche Zustimmungen mit einem "Ja" abgegeben worden sein sollen, das sich stets identisch anhört und nach der Tonfarbe zu dem eingänglichen "Ja" passt, das der Angerufene beim Abheben des Hörers abgegeben hat. Hinzu kam, dass das Gespräch mehrfach abgehackt wirkte, fast so, als wäre es zusammengeschnitten. Außerdem kam mir die Stimme der Gegenseite überhaupt nicht bekannt vor.
Nach dem Lesen des letzten (unfreundlichen) Satzes im Brief, stellte sich eine Art "Anwaltsklausurgefühl" bei mir ein. Gutachten? Zweckmäßigkeitserwägungen? Geeignete Reaktion?
Nach einigem Nachdenken habe ich mich dafür entschieden, ein paar alte Seinfeld-Folgen zu schauen und den Quatsch zu ignorieren. Zweckmäßigere und/oder geeignetere Reaktionen konnte ich mir einfach nicht vorstellen.
Wenn sich der Unsinn mit den Inkassounternehmen in Zukunft so weiter entwickelt, könnte man hier auch neue Geschäftsfelder erschließen. Ich denke da an eine Art "Anti-Inkassounternehmen", dessen Tätigkeit sich auf die Zusendung eine Schreibens mit dem Inhalt "NIX GIBBET!!!" beschränkt. Hierfür könnte man dann schlanke 9,99 EUR verlangen. Mir fehlt dafür allerdings ein wenig Startkapital (Firmenlogo, Internetseite, Briefpapier, Gesellschaftsgründung etc.). Hat jemand Interesse?
Mittwoch, 28. April 2010

Es antwortet Thomas de Maizière im taz-Interview: Doch, klar. Als junger Student wusste ich ganz genau, dass die letzten hundertfünfzig Jahre der Juristenausbildung ein einziger Fehler waren. Dass sich alles zum Besseren wendet, wenn man meinen Vorschlägen folgt. Ein Semester später war mir klar: Die Reform der Juristenausbildung gehört zu den Dingen, die in Deutschland besonders schwierig sind. Dagegen war Friedrich Merz in seiner Jugend ein Lausbub.
Samstag, 24. April 2010

Der Focus-Themenschwerpunkt-Artikel über Großkanzleien (Titel: "Die Herren der Welt") ist nun online verfügbar. Während der Text insgesamt keine Leseempfehlung verdient, ist die Einleitung einen Blick wert, zeigt sie doch, wie der gemeine Wochenmagazin-Redakteur sich ein Einstellungsgespräch in einer Großkanzlei vorstellt: Der Kandidat ist nervös, aber er antwortet konzentriert und in geschliffenem Deutsch. Fehlerfrei wechselt er ins Englische, sobald einer der Frager die vertraute Fremdsprache benutzt. Während des fast zweistündigen Gesprächs nippt Hallmann nur am Wasserglas. Seinen Cappuccino rührt er nicht an. Er hat Angst, der Milchschaum werde an der Oberlippe kleben bleiben.
„Wir sind eine der renommiertesten und größten Kanzleien weltweit“, sagt schließlich der älteste der vier Männer. „Wir beschäftigen nur die besten Juristen, die hart arbeiten, aber auch gutes Geld verdienen können.“ Dann blickt der Grauhaarige Hallmann direkt in die Augen: „Wir würden Sie gern im Team begrüßen. 110 000 Euro Einstiegsgehalt plus Boni. Sie fangen am 1. März an. Einverstanden?“
Hallmann, derzeit Referendar mit rund 1000 Euro brutto im Monat, spürt, wie ihm der Atem stockt. Einhundertundzehntausend! Die Summe übertrifft seine kühnsten Erwartungen. „Sehr gern, vielen Dank“, sagt er. Der Grauhaarige erhebt sich, nimmt seine Brille von der Nase und streckt dem Neuling seine rechte Hand entgegen. „Willkommen, junger Mann“, sagt er und lächelt väterlich. „Ab heute spielen Sie ganz oben mit.“ Da hat jemand eindeutig zu häufig "The Firm" gelesen.
Montag, 12. April 2010

Ein "Dissertationsservice" speziell für Mediziner wirbt mit folgendem Text: Bei der Besetzung höherer Positionen im klinischen Bereich werden oftmals Kolleginnen MIT Titel vorgezogen. Auch in Zukunft wird die Vergabe eines Chefarztpostens in der Regel einer Promotion bedürfen. Im niedergelassenen Bereich stellt der Doktortitel auf dem Arztschild ein wichtiges Statussymbol dar. In der Industrie haben titellose Mediziner wenig Aufstiegschancen. Gleich im nächsten Absatz (!) teilt man mit: Mit der Dissertation stellt die Doktorandin unter Beweis, ein aktuelles und anspruchsvolles wissenschaftliches Thema selbstständig bearbeiten zu können. Mit diesem Selbstverständnis gehen dann auch Sie durch Ihr Berufsleben. Besser hätte man es nicht ausdrücken können. Um die letzten "Zweifler" zu überzeugen, fasst man schließlich das eigene Verständnis wissenschaftlicher Eigenständigkeit wie folgt zusammen: Verlassen Sie sich bei Gliederung, Aufbau und Texterstellung gern auf unsere Erfahrung. Wir liefern Ihnen eine Arbeit mit dem "roten Faden", die von der Einführung bis zur Schlußfolgerung einen Spannungsbogen aufbaut und damit eine gute Lesbarkeit garantiert. Eine solche Arbeit aus einem Guß geben Sie dann gern bei Bewerbungen als Visitenkarte ab. Da es IHRE Ergebnisse sind, können Sie sich mit der Arbeit voll identifizieren und auch lassen. Wir sind sprachlos ob soviel Chuzpe.
Freitag, 9. April 2010

Ein Rätsel blieb es auch, warum eine Tante aus dem ZDF-Fernsehgarten, die zum Thema nichts zu sagen hatte und offenbar nur daran erinnern sollte, dass es den ZDF-Fernsehgarten gibt, an der Runde teilnehmen musste. Vielleicht war das ein Ablenkungsavatar von Google. FAZ.net über die gestrige Illner-Sendung zum bösen Internet
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Kommentare
Do, 09.09.2010 14:53
Trifft es h [...]
Mi, 08.09.2010 22:09
Wie ist den [...]
Mi, 08.09.2010 18:34
Ich dachte, [...]
Mi, 08.09.2010 18:03
Wobei Loren [...]