Die Universität Rostock bildet Juristen ohne Staatsexamen aus: Zum nächsten Wintersemester im Oktober gründet sie den Bachelor-Studiengang "Wirtschaft, Gesellschaft, Recht - Good Governance". Damit werde der Juristenausbildung in Deutschland eine ambitionierte neue Richtung gewiesen, teilte die Uni mit. An der juristischen Fakultät sei mit der Konzeption des Fachs die Kritik an der gegenwärtigen Juristenausbildung aufgenommen worden. Studenten werden sich in ihrer vierjährigen Ausbildung bis zum Bachelor-Abschluss mit Rechtsfragen in ihrem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ethischen Zusammenhang beschäftigen.
Das OVG Lüneburg hatte über die Beeinträchtigung von Anwohnern durch typischen Freizeitpark-Lärm zu entscheiden. Dabei förderte es im Rahmen der Prüfung von Ermessensfehlern interessante Umstände zu Tage:
Gesicherte Erkenntnisse darüber, dass die Schreie der Achterbahnnutzer ernsthafte Gesundheitsgefahren für die Nachbarschaft zur Folge hätten, bestehen nicht. Die Abwägungsentscheidung ist auch nicht deshalb zu beanstanden, weil die Mehrheit der Ratsmitglieder wiederholt Jahreskarten des Heide-Parks entgegengenommen und benutzt hat.
Wie kann man das Verhalten der Ratsmitglieder rechtlich noch würdigen?
Assange is a non-U.S. citizen operating outside the territory of the United States. This means the government has a wide range of options for dealing with him. It can employ not only law enforcement but also intelligence and military assets to bring Assange to justice and put his criminal syndicate out of business. [...]
Assange seems to believe, incorrectly, that he is immune to arrest so long as he stays outside the United States. He leads a nomadic existence, operating in countries such as Sweden, Belgium and Iceland, where he believes he enjoys the protection of "beneficial laws." (He recently worked with the Icelandic parliament to pass legislation effectively making the country a haven for WikiLeaks). The United States should make clear that it will not tolerate any country -- and particularly NATO allies such as Belgium and Iceland -- providing safe haven for criminals who put the lives of NATO forces at risk.
With appropriate diplomatic pressure, these governments may cooperate in bringing Assange to justice.
So weit, so gut, aber er geht noch weiter:
But if they refuse, the United States can arrest Assange on their territory without their knowledge or approval. In 1989, the Justice Department's Office of Legal Counsel issued a memorandum entitled "Authority of the Federal Bureau of Investigation to Override International Law in Extraterritorial Law Enforcement Activities."
This memorandum declares that "the FBI may use its statutory authority to investigate and arrest individuals for violating United States law, even if the FBI's actions contravene customary international law" and that an "arrest that is inconsistent with international or foreign law does not violate the Fourth Amendment." In other words, we do not need permission to apprehend Assange or his co-conspirators anywhere in the world.
Corporate associates at Freshfields Bruckhaus Deringer will be able to work from home or job-share if the firm chooses to adopt an alternative working scheme set to be rolled out this autumn.
The magic circle firm is set to try out a new scheme that aims to find viable alternative working options for associates. Initially, the system -- which is being led by corporate head Mark Rawlinson -- will be limited to the firm's London corporate practice, but may be rolled out more widely if it proves successful.
Following a series of presentations made earlier this month, associates are now able to apply for four alternative working schemes on offer, which will run for one year from this autumn. The four schemes include a basic job-share whereby associates will pair up to divide their working week between them. There is also the option for associates to work off-site on a regular basis.
What possible motivation would one have to volunteer to "cover colleagues," presumably on little to no notice? What sort of "important arrangements" are associates allowed to have across the pond? Vacations? Family commitments? The death of a loved one? All things associates are expected to cancel/work around. It builds character.
Dem Beschwerdeführer wird gemäß § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 200 € auferlegt. Jeder Beschwerdeführer hat Anspruch auf eine richterliche Entscheidung. Mit einem Hinweis des Präsidialrats muss er sich nicht zufriedengeben. Es ist ihm aber, besonders wenn es bereits an der Beschwerdebefugnis fehlt und er vom Präsidialrat auf die daraus folgende Unzulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen wurde, zumutbar, sorgfältig zu erwägen, ob er das Bundesverfassungsgericht ungerechtfertigt in Anspruch nimmt, und eine offensichtliche Aussichtslosigkeit seiner Verfassungsbeschwerde zu erkennen. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfGK 10, 94 <97>; stRspr).
Heute war der Verkaufsstart für das neue iPhone 4. Wer sich heute auch wirklich eines beschaffen wollte, brauchte äußerst starke Nerven. Sämtliche T-Punkte gaben im Vorfeld an, gar keine "frei verkäuflichen" (=ohne Reservierung erhältlichen) iPhones mehr zu haben. Einzig der Apple-Store in Frankfurt sagte am Vortag, dass es ein begrenztes Kontigent dort gäbe, man jedoch zeitig auftauchen müsse. Wer diesen Rat beherzigt hat, war gekniffen. Um 8 Uhr begann der Verkauf und einige Fans waren bereits am Vortag angereist. Dennoch war die Schlange sehr überschaubar. Problematisch war nur, dass es bei der Aktivierung Probleme gab und somit jeder iPhone-Kauf ca. 30-50 Minuten dauerte.
Das Beschaffungsproblem blieb allerdings nicht die einzige Schwierigkeit. Zahlreiche Käufer klagen über gelbe Flecken im Display und Empfangsprobleme. Auch das ...jurabilis! vorliegende iPhone 4 zeigt diese Fehler. Die Flecken lassen sich leider nur schwer fotografieren. Dennoch sind sie auf den letzten beiden Bildern erkennbar.
Probleme gibt es auch beim Empfang. Beim neuen iPhone sind die Antennen in der Metallumrandung des Handys verbaut. Hält man das iPhone nun in der Hand, nehmen die Empfangsbalken stetig ab. Legt man es wieder aus der Hand, nehmen die Balken zu.
Laut den ersten Verlautbarungen im Netz, soll es sich hierbei nur um ein Softwareproblem handeln. Der Empfang würde sich tatsächlich nicht verschlechtern, nur die Balken würden abnehmen. Im Verlauf des Tages gab es bereits ein erstes Update von Apple, was -jedenfalls bei dem hier vorliegenden iPhone- nicht geholfen hat. Hinzu kommt, dass es bei dem uns vorliegenden Telefon immer wieder zu Gesprächsabbrüchen und Verbindungsfehlern kommt.
Hinsichtlich der Flecken gab ein "Apple Insider" zuletzt an, dass sich das Problem womöglich selbst lösen könnte. Die Flecken sollen durch den schnellen Produktionsprozess enstanden sein, der nicht genug Zeit für die Oxidation der gebrauchten Komponenten gelassen habe. Nach ein paar Tagen Nutzung, soll diese dann vollständig abgeschlossen sein, so dass die Flecken wieder verschwinden.
Ich werde berichten, wie es mit dem hier vorliegenden Handy weiter geht.
Es klingt wieder einmal wie ein Stück aus Schilda, scheint aber ein unumkehrbarer Trend im Wettrüsten der Law Schools im Kampf um zahlende Kundschaft Studierendenschaft zu sein. Die New York Times berichtet:
One day next month every student at Loyola Law School Los Angeles will awake to a higher grade point average. But it’s not because they are all working harder.
The school is retroactively inflating its grades, tacking on 0.333 to every grade recorded in the last few years. The goal is to make its students look more attractive in a competitive job market.
In the last two years, at least 10 law schools have deliberately changed their grading systems to make them more lenient. These include law schools like New York University and Georgetown, as well as Golden Gate University and Tulane University, which just announced the change this month. Some recruiters at law firms keep track of these changes and consider them when interviewing, and some do not.
I propose that law schools adopt a “Frequent Flyer Model” to grading and sell grade increments. When I am short on American Airlines Frequent Flyer miles for that trip to Europe, I buy an extra 10k miles for a grand. When I am short an incremental + grade away from that coveted Law Review spot or Big Law job, does it not make sense for the law school, instead of engaging in an illusory and inflationary grading practice for free to monetize it? They should sell me an increment and help me bump the Law Review geek that actually worked for it while at the same time filling the depressed funding coffers. Like American Airlines, they could offer cut-rate weekend special grade boosts for the C students about to accept a job at The GAP.
Es tut sich was in Sachen Juristenausbildung an der für ihre sympathischen BWL-Studenten bekannten EBS (...jurabilis!berichtete bereits). Nicht nur zwei Pressemitteilungen (siehe hier und hier) der neuen Universität selbst, sondern auch eine rege und kritische Berichterstattung in der Qualitätslokalpresse (siehe etwa hier, hier und hier) senden herausfordernde Grüße an die Elbe. Dort ist man allerdings gerade viel zu sehr mit sich selbst beschäftigt, um sich von der Kampfansage aus Wiesbaden Sorgenfalten ins Polohemd legen zu lassen.
Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II, der keine Wohnung hat und stattdessen in einem Wohnmobil lebt, kann Unterhaltskosten für das Wohnmobil in dem für Wohnzwecke notwendigen Umfang als Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 SGB II beanspruchen. Dies hat das Bundessozialgericht am 17.06.2010 entschieden (Az.: B 14 AS 79/09 R, mehr dazu hier).
Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen.
Vergleichbar zu Leistungsschutzrechten für andere Branchen sollte der Verleger eines Presseerzeugnisses das ausschließliche Recht haben, das Presseerzeugnis zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
Das Recht sollte übertragbar und vergleichbar zu anderen Leistungsschutzrechten durch eine ausreichend lange Schutzfrist gewährleistet sein.
Da ja jetzt seit der "Berliner Rede" der Ministerin klar ist, dass der Korb 3 der Urheberrechtsreform nicht mehr Bildung und Wissenschaft, sondern die Sorgen und Nöte der Verlage (und natürlich von Erfolgsautor Ulrich Wickert) im Fokus haben soll, können wir uns hier auf eine spannende Debatte einstellen.
Eines der größten Digitalisierungsprojekte Mitteleuropas wird gerade an der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol erfolgreich abgeschlossen. Die beeindruckende Menge von 216.000 Dissertationen, davon der Großteil aus Deutschland, wurde in den letzten zweieinhalb Jahren gescannt und auf den Servern der Universität gespeichert. Das sind immerhin rund 40% aller in Deutschland zwischen 1925 und 1988 verfassten Dissertationen.
Der verarbeitete Stapel an Dokumenten reicht von der Maria-Theresienstraße (575m) bis zum Hafelekar (2.269m). Anders ausgedrückt: rund 1,8 Kilometer Regallänge, bzw. über 22 Millionen Einzelseiten wurden verarbeitet. Andreas Bechter, Produktionsleiter der Abteilung für Digitalisierung und elektronische Archivierung, verrät noch einige andere Details: „Die Dissertationen wurden mit Schneidemaschinen am Bund aufgetrennt und anschließend mit zwei Dokumentenscannern parallel verarbeitet. Insgesamt haben wir das ca. 7 kg schwere Schneidemesser über 60 mal tauschen müssen. Das Gewicht der Dissertationen beträgt ca. 27 Tonnen, jedes Dokument musste dabei mehrfach in die Hand genommen werden.“
Sehr beeindruckend, schade nur um die zerstörten Bücher, da gibt es heutzutage weniger destruktive Verfahren. Übrigens:
Durch die effiziente Organisation und den gewählten Workflow konnten die Kosten außerordentlich niedrig gehalten werden – pro Dissertation wurden weniger als 1 EUR aufgewendet.
Nach dem bundesweiten Skandal um gekaufte Doktortitel haben neun ehemalige Studenten erfolgreich gegen die Aberkennung ihrer Promotion geklagt. Die Juristen hätten nicht von der Bestechung ihres Doktorvaters wissen müssen und ihre Promotion sei inhaltlich rechtmäßig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover am Montag.
Es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass der von einer Beratungsgesellschaft bestochene Professor auf die Begutachtung der Doktorarbeiten durch andere Hochschullehrer und die mündliche Prüfung Einfluss genommen habe. Die Universität Hannover, die die Doktortitel nach dem Skandal einkassiert hatte, prüft eine Berufung. (AZ.: 4 A 1066/09 u.a.)
Heute und morgen thematisieren in Rostock die Präsidentinnen und Präsidenten, Leiterinnen und Leiter der Landesjustizprüfungsämter Deutschlands unter anderem die Reform der Juristenausbildung in Deutschland. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat im November 2008 den Koordinierungsausschuss beauftragt, die Evaluation der Reform der Juristenausbildung fortzusetzen und anhand unterschiedlicher Modelle Möglichkeiten und Konsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur aufzuzeigen. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesjustizprüfungsämter sollen ihre Erfahrungen mit der neuen Ersten Juristischen Prüfung in die Evaluation einbringen und sich zu den Prüfungssystemen der unterschiedlichen Modelle einer Bachelor-Master-Struktur äußern.
Das "Mission Statement" klingt vielversprechend:
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) stellt in diesem Zusammenhang klar: "Es wird zukünftig darauf ankommen, jeder weiteren Reform in der Juristenausbildung einen strengen Maßstab anzulegen. Eine Reform ist nur dann eine gute Reform, wenn sie eine Verbesserung der gegenwärtigen Ausbildungssituation mit sich bringt und wenn sie geeignet ist, vorhersehbare Risiken auszuschließen. Nur in diesem Fall ist es segensreich, Bewährtes aufzugeben!"
"Die Ergebnisse der bisherigen universitären Ausbildung der Juristen in Deutschland," so die Ministerin weiter, "werden absolut und vor allem auch im internationalen Vergleich im Wesentlichen als vorbildlich bewertet. Die klassische Ausbildung mit dem Ziel des "Einheitsjuristen" wird der gemeinsamen Verantwortung von Staat und Universität gerecht. Nur bei umfänglicher Einbindung kann der Staat seiner Verpflichtung für die Rechtspflege und die Ausbildung qualifizierter Nachwuchsjuristen hinreichend nachkommen. Jedes Bologna-Modell wird sich der Prüfung stellen müssen, ob es den Erhalt gerade dieser Werte gewährleisten kann."
Vertreter von ...jurabilis! (oder anderer NGOs) wurden nicht eingeladen.
Der Bundesrat brachte Ende März diesen Jahres einen Gesetzesentwurf zur "Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe" ein (BR-Ds. 17/1216). Was dadurch bezweckt wird, erschließt sich schon aus dem Titel. Warum grundsätzlich PKH gewährt wird, liegt auch auf der Hand: Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten, soll nicht von der Schwere des eigenen Portemonnaies abhängen.
Der Bundesrat hat offenbar eine ganz eigene Auffassung, wie sich rechtliches Gehör und fiskalischer Druck in ein noch engeres Korsett zwängen lassen. So werden deutlich weniger Abzüge beim anzusetzenden Vermögen vorgenommen, mit der Folge, dass das einzusetzende Einkommen bei der PKH-Berechnung höher ausfallen dürfte. Weiterhin werden die gem. § 115 II ZPO festzusetzenden Raten dramatisch erhöht. Bislang ist z.B. bei einem einzusetzenden Einkommen von bis zu 450 EUR eine Monatsrate von 155 EUR anzusetzen. Künftig sollen hier 300 EUR anzusetzen sein.
Damit nicht genug. Vergebens sucht man im Entwurf die Beschränkung des heutigen § 115 II ZPO, der die Zahl der festzusetzenden Raten auf "höchstens 48" begrenzte. Hierdurch wandelt sich die PKH nunmehr in ein Darlehen der Justizkasse. Der Rückzahlungsanspruch wird flankiert durch die neue Regelung des § 120a E-ZPO. Dieser sieht in seinem ersten Absatz vor, dass die Kosten der Prozessführung aus dem durch den Prozess Erlangten aufzubringen sind, wenn PKH bewilligt wurde.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht erscheint der Entwurf zumindest bedenklich. Praktisch wird auf diese Art eine so hohe Hürde aufgestellt, dass sie vermutlich kaum noch jemand wird nehmen können oder wollen.
Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung 21 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt. Für den Bundesgerichtshof sind elf, für das Bundesverwaltungsgericht fünf, für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht jeweils ein sowie für den Bundesfinanzhof drei Richterinnen und Richter gewählt worden. Ich gratuliere allen Gewählten sehr herzlich.
Die neuen Bundesrichterinnen und -richter sind:
Bundesgerichtshof:
Manfred Born
Dr. Annette Brockmöller
Dr. Bettina Brückner
Dr. Ralf Eschelbach
Praxedis Möhring
Dr. Claudio Nedden-Boeger
Dr. Yvonne Ott
Rüdiger Pamp
Gabriele Schuster
Thomas Sunder
Dietlind Weinland
Bundesverwaltungsgericht:
Martin Brandt
Dr. Martina Eppelt
Dr. Martin Fleuß
Dr. Richard Häußler
Dr. Kirsten Kuhlmann
Bundesfinanzhof:
Dr. Michael Geissler
Dr. Elvira Hettler
Dr. Egmont Kulosa
Bundesarbeitsgericht:
Stephanie Rachor
Bundessozialgericht:
Hartwig Othmer
[Quelle: PM des BMJ]
...jurabilis! gratuliert artig und wünscht allzeit gutes Judiz!
Seit heute verfügt die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht auch über eine deutschsprachige Internetseite: In einem Gemeinschaftsprojekt der Justizministerien von Deutschland, Österreich und der Schweiz werden nunmehr die Informationen der Haager Konferenz neben den offiziellen Amtssprachen Englisch und Französisch auch in deutscher Sprache vorgehalten. Hier können deutschsprachige Internetnutzer auf kürzestem Wege wichtige Informationen über die Aktivitäten und die zahlreichen internationalen Übereinkommen der Haager Konferenz auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts erhalten.
The company is creating a "collaborative research program to explore the digital humanities using the Google Books corpus," according to a call for proposals obtained by The Chronicle. Some of Google's academic partners say the grant program marks the company's first formal foray into supporting humanities text-mining research.
The call went out to a select group of scholars, offering up to $50,000 for one year. Google says it may choose to renew the grants for a second year. It is not clear whether anybody can apply for the money, or just the group that got the solicitation.
To date, Google has digitized more than 12 million books in over 300 languages, an enormous increase in digital content that Google says will open up "new avenues of literary research." Libraries at Stanford University, the University of Michigan, and the University of Oxford are some of those that have collaborated with Google's controversial project.
Das sogenannte „Neuköllner Modell“ zur schnellen Ahndung „kleinerer“ Delikte jugendlicher Straftäter wird ab Juni 2010 auf alle Berliner Bezirke ausgeweitet. Hierauf verständigten sich Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendrichterinnen und -richter auf Initiative des Amtsgerichts Tiergarten. Das Projekt startete im Juli 2008 für den Bereich der Polizeidirektion 5 und wurde im September 2009 und Januar 2010 auf die Polizeidirektionen 6 und 1 ausgedehnt.
Ziel des Modells ist eine möglichst rasche Gerichtsverhandlung als staatliche Reaktion auf Straftaten solcher Jugendlicher, die von einer kriminellen Entwicklung bedroht erscheinen und Straftaten begehen, für deren Ahndung maximal ein Dauerarrest von vier Wochen in Betracht kommt. Die Gerichtsverhandlung soll bereits innerhalb von rund drei bis fünf Wochen nach der Tat stattfinden. Ermöglicht wird dies durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme der Verfahrensbeteiligten, also Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendrichterinnen und -richter. Das Modell ist einer von vielen „Bausteinen“ des Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Jugendkriminalität in Berlin - eine Übersicht enthält der im Oktober 2008 bekanntgemachte 1. Bericht der Berliner Strafverfolgungsbehörden - und dient der Beschleunigung des vereinfachten Jugendverfahrens (§§ 76 ff des Jugendgerichtsgesetzes).
Das Konzept findet daher keine Anwendung auf jugendliche „Intensiv- und/oder Schwellentäter“, bei deren schwerwiegenderen Straftaten regelmäßig strengere Konsequenzen, beispielsweise die Jugendstrafe, zu erwarten sind.
Berlin, 1. April. - Für den heutigen Donnerstag hat die Parteispitze der Partei DIE LINKE eine Pressekonferenz anberaumt. Verschiedene Berliner Zeitungen haben "gut informierte Kreise" mit der Ankündigung zitiert, dass die Partei einen Solidarfonds für die Opfer der Bürgerrechtsbewegung in der DDR auflegen möchte. Ein Sprecher wird wie folgt zitiert:
"Ziel soll ein finanzieller Ausgleich für die enormen Einbußen an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sein, die die vielen hauptamtlichen Mitarbeiter der ehemaligen Hauptabteilung Aufklärung nach der rechtswidrigen Lüftung ihrer Identitäten durch die sogenannte Bürgerrechtsbewegung in den Jahren 1989 und 1990 hinnehmen mussten. Die Partei hat genügend Vermögen, um sich auf diese Weise verdienten Genossen gegenüber erkenntlich zu zeigen."
Innerparteiliche Kritiker erheben indes hinter vorgehaltener Hand Bedenken gegen den Kurs der Parteiführung aus dem Liebknecht-Haus. Gegenüber dem "Neuen Deutschland" gab ein Sprecher der als gemäßigt geltenden parteiinternen Gruppierung "Pankower Kreis" zu erkennen, dass man die Versorgung der ehemaligen MfS-Mitarbeiter mittlerweile für ausreichend halte. Wichtiger sei nun, endlich Gras über die Parteivermögensdebatte wachsen zu lassen. Da sei eine solche Freigebigkeit zweifellos kontraproduktiv.
Drei Wochen, nachdem Wolters-Kluwer-Chef Ulrich Hermann im Interview mit buchreport angedeutet hat, sich künftig noch stärker aufs Kerngeschäft zu konzentrieren, folgt die Vollzugsmeldung: C.H.Beck übernimmt den gesamten Verlagsbereich Studien- und Referendarliteratur sowie verschiedene wissenschaftliche Schriftenreihen.
Der Verkauf, der noch der Zustimmung des Bundeskartellamtes bedarf, umfasst rund 200 juristische Lehrbücher (darunter der Verlagsmarken Carl Heymanns und Luchterhand, Studien-Klassiker wie Brox/Walker „BGB AT“ und Medicus „Bürgerliches Recht“ sowie Lehrbuchreihen wie „Academia Iuris“) sowie die Ausbildungszeitschrift „Juristische Arbeitsblätter“).
Außerdem wechseln verschiedene wissenschaftliche Schriftenreihen, darunter die Schriftenreihe der Bucerius Law School in Hamburg, unter das Dach der Münchener Fachverlagsgruppe.
Das übernommene Lehrbuchprogramm soll künftig durch den zur Beck-Gruppe gehörenden Franz Vahlen Verlag fortgeführt und ausgebaut werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin hat am vergangenen Wochenende ihre jährliche Mitgliederstatistik veröffentlicht. Demnach waren zum 1. Januar 2010 insgesamt 153.251 Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Plus von 1,91 Prozent und somit neuer Rekord.
Trotz der Rekordanzahl an Anwälten bestätigen die Daten den Trend der letzten Jahre, wonach die Zahl der zugelassenen Anwälte insgesamt langsamer steigt. Ekkehart Schäfer, Vizepräsident der BRAK, reagierte gegenüber Kanzleien in Deutschland positiv auf diese Entwicklung: „Es ist erfreulich, dass die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland langsamer steigt, weil mittlerweile die Anwaltschaft stärker gewachsen ist, als es der aktuelle Beratungsbedarf erfordert.“
Einen deutlichen Zuwachs innerhalb der Anwaltschaft hatten die Rechtsanwältinnen zu verzeichnen. Mit insgesamt 48.393 machen die weiblichen Rechtsberater fast ein Drittel aller Anwälte aus, gegenüber 2009 ist dies ein Anstieg um 3,55 Prozent. Gestiegen sind auch die Fachanwaltschaften. Zum Jahresbeginn 2010 waren insgesamt 38.745 Fachanwälte zugelassen, im Vergleich zum Vorjahr stellt dies ein Plus von 7,87 Prozent dar.
Kommentare
Do, 09.09.2010 14:53
Trifft es h [...]
Mi, 08.09.2010 22:09
Wie ist den [...]
Mi, 08.09.2010 18:34
Ich dachte, [...]
Mi, 08.09.2010 18:03
Wobei Loren [...]