Donnerstag, 19. August 2010

Neusprech in der Systemgastronomie? "I just wanted a multigrain bagel," the woman told The NY Post. "I refused to say 'without butter or cheese.' When you go to Burger King, you don't have to list the six things you don't want... Linguistically, it's stupid, and I'm a stickler for correct English."
According to the professor, she was then told she wouldn't get anything at all unless she specified that she wanted neither butter nor cheese on her bagel.
"I yelled, 'I want my multigrain bagel!'" she said. "The barista said, 'You're not going to get anything unless you say butter or cheese!'"
The debate escalated to the point where the manager contacted the police. The professor says the officers told her they would have to arrest her if she refused to leave. [ Quelle]
Ist es vielleicht so, dass ein Minimumbelag-Bagel entweder Butter oder Käse mit sich bringt?
Dienstag, 17. August 2010

... ist immer für einige großartige Wortmeldungen gut. Insbesondere die Debatte um Google Streetview ruft die Spezialisten auf den Plan: Bei der Polizei wird die Entwicklung mit Sorge gesehen. „Durch den neuen Internetdienst können Kriminelle die Objekte in aller Seelenruhe betrachten. Sie können sehen: Wie ist das Haus gesichert?“ sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt der F.A.S. Das ist unbestreitbar wahr. Auf den Streetview-Bildern sind solche Sicherungsmaßnahmen überdies wesentlich besser zu erkennen als auf selbstgeschossenen Fotos oder gar - horribile dictu - in der flauen Wirklichkeit. In jener flauen Wirklichkeit ist es zudem auch nicht gestattet, einfach in eine fremde Straße zu laufen, um sich fremde Häuser anzuschauen bzw. deren Sicherungsmaßnahmen auszukundschaften. Was im flauen wirklichen Leben nicht erlaubt ist, darf auch nicht im Internet erlaubt sein! Erst recht nicht, wenn neuerdings sogar eine Premium-Bezahlversion von Streetview angeboten wird, die noch mehr beängstigende Funktionalitäten bietet. Gleichzeitig hegt er Zweifel, ob die neuen Möglichkeiten umgekehrt auch von der Polizei genutzt werden können: „Es ist rechtlich unklar, ob eine virtuelle Streifenfahrt möglich ist. Dann sollten die rechtlichen Grundlagen schnellstmöglich geschaffen werden! Bis dahin kann man ja vielleicht mit Hilfe eines Stadtplans virtuelle Streifenfahrten vornehmen.
Donnerstag, 12. August 2010

Europas größtes Strafgericht lädt ein zum Tag der offenen Tür. Das Programm hält für jeden Geschmack etwas bereit. Die Terminierung an einem Samstag beweist lobenswerte Rücksichtnahme auf den arbeitenden Teil der Bevölkerung.
Dienstag, 10. August 2010

Dass es manchmal zu Problemen kommen kann, wenn man die sog. Normalfallmethode von Fritjof Haft zu wörtlich nimmt, hat der BGH unlängst dem OLG Celle ins Stammbuch geschrieben:
Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) wird in entscheidungserheblicher Weise verletzt, wenn das Gericht seiner Entscheidung den "Normalfall" einer vergleichbaren Fallkonstellation (hier: Ausscheiden aus einer Freiberuflerpraxis) zugrunde legt, statt den vorgetragenen Inhalt des Gesellschaftsvertrages der Parteien zur Kenntnis zu nehmen, der - im Wege der gebotenen Auslegung zu berücksichtigende - Anhaltspunkte dafür bietet, dass die Parteien eine abweichende Form der Auseinandersetzung (hier: [...]) vereinbart haben. Es schadet also auch zukünftig nicht, sich als Richter die bei Gericht eingereichten Unterlagen etwas genauer anzusehen.
Über sog. "Schwindeljuristen" wurde in der Vergangenheit bereits hier und anderswo berichtet. An die Dienste des legendären Hamburger "Schwindeljuristen" im Referendariat erinnern wir uns nur zu gerne zurück. Nun hat es offenbar auch die Großkanzleien in Frankfurt erwischt: Abiturzeugnis gefälscht, erstes Staatsexamenszeugnis gefälscht, zweites Staatsexamenszeugnis gefälscht, Rechtsanwaltszulassung gefälscht, Doktortitel gefälscht, Steuerberaterzeugnis gefälscht. Wenn schon dann richtig muss er sich gedacht haben, da er sich im Abitur einen Notendurchschnitt von 1,2, im ersten Examen 11,5 Punkte und im zweiten 12,75 Punkte attestiert hatte. Die Dissertation hat er laut gefälschter Urkunde mit „Magna cum Laude“ bestanden. Ein hochqualifizierter Nachwuchsjurist also um den sich die Kanzleien reißen. Dabei war er gerade erst 24 Jahre alt als er sich mit diesem Bündel an Qualifikationen bei den Kanzleien bewarb. Um keine unangenehme Fragen zu beantworten, wie er das denn alles in so schnell geschafft habe, machte er sich bei seiner Bewerbung einfach 5 Jahre älter. Es kam, wie es kommen musste: der junge "Kollege" wurde eingestellt, flog auf und wurde nunmehr vom Landgericht Frankfurt verurteilt (2 Jahre Haft unter großzügiger Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB). Die Referendarin Johanna Luise Hepp berichtet anschaulich in der beck-community.
Heute ein schönes Fundstück, das den am Anwaltsmarkt interessierten ...jurabilis-Lesern nicht vorenthalten werden soll. Das OLG Celle setzt sich in NJW-RR 2007, S. 676 sachlich (?) damit auseinander, ob es im Bauprozess eine Feststellungsklage auf Schadensersatz wegen Bauschäden "geben darf": d) Die angesprochene Problematik zusätzlicher Verfahren ist bisher lediglich deshalb nicht in das allgemeine Bewusstsein gedrungen, weil glücklicherweise Bauprozesse nicht als Feststellungsklage geführt werden und es in den letzten acht Jahren (länger ist noch kein Richter in diesem Senat) nicht einen einzigen Fall gegeben hat, in dem ein Bauprozess nicht im Wege der Leistungsklage ausgetragen worden ist. Dabei darf man indessen die langfristig zu befürchtenden Auswirkungen nicht außer Betracht lassen, wenn derartige Verfahren als Feststellungsprozess zulässig sein sollten. Es gibt in Deutschland mehr als 110000 Anwälte, jährlich kommen 6000 hinzu und viele leben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Deshalb ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass bei einer zu weitgehenden Zulassung der Feststellungsklage der gebührenrechtliche Aspekt einen zu hohen Stellenwert erhalten könnte, mag das auch in diesem Fall keine Rolle spielen. Unter Abwägung sämtlicher Interessen der Parteien - und zwar auch der wohlverstandenen Interessen des Bauherren -, hält der Senat deshalb im Bauprozess mit dem LG jedenfalls in der Regel die Erhebung einer Feststellungsklage für unzulässig. Und da fällt einem der Vierklang gleich wieder ein:
1.) Das gab es hier noch nie.
2.) Da könnte ja jeder kommen.
3.) Wo kommen wir denn da hin?
4.) Weil wir das hier schon immer so gemacht haben.
Dank solcher "Argumentation" vergisst man ihn so schnell auch nicht wieder.
Samstag, 7. August 2010

"Toe-Tapping" während der sog. Deposition ist nachvollziehbarer Weise nicht lege artis. Wer seinen Zeugen dennoch auf diese rustikale Weise steuert, riskiert einen Abbruch der Zeugeneinvernahme durch die Gegenseite und einen bitterbösen Schriftsatz mit Beweisfoto.
Mittwoch, 4. August 2010

David Lat, bekannter US-Blogger, wandte sich Anfang des Jahres zum Zwecke der Beruhigung seines sensiblen Gewissens mit der folgenden Frage an einen Ethik-Kolumnisten der NYT: When I checked into a hotel in California, I was starving, so I ate the $6 box of Oreos from the minibar. Later that day, I walked down the street to a convenience store, bought an identical box for $2.50 and replenished the minibar before the hotel had a chance to restock it. Was this proper? My view is “no harm, no foul.” In fact, my box was fresher: the Oreos I ate were going to expire three months before the box I replaced them with. Der Experte aber wollte sich dieser Laienmeinung nicht anschließen: I disagree. You might with similar logic stop by the Staples Center and present vendors with a bottle of the same brand of beer you drank at the Lakers game last night. I don’t think they would be inclined to refund your money.
The hotel is providing not just a product but also a service [...]. You enjoyed that service; you must pay the (ridiculously high) price. So allerdings, liebe Leserinnen und Leser, mag zwar ein weltfremder Ethik-Kolumnist argumentieren, aber sicher nicht ein Jurist. Deshalb die Frage: Wie ist das geschilderte Verhalten nach deutschem materiellen Strafrecht zu beurteilen?
Freitag, 16. Juli 2010

Beim bodenständigen Versicherungsdampfer Capitol AG ist man längst nicht so innovativ wie beim US-Anbieter "WedSafe", der maßgeschneiderte Versicherungen gegen die Unbill am schönsten Tag des Lebens der Braut anbietet: Most of the time, most weddings go pretty smoothly. But when something unexpected does go wrong, it can be frightening how quickly the costs can add up.
For wedding couples – or their parents – who have lovingly planned every detail and budgeted down to the last penny, even a relatively small loss can feel devastating, while a large loss or liability claim can bring true financial disaster.
Since 1999 WedSafe® has helped protect wedding couples and their families from the financial consequences of mishaps large and small. These are just a few examples of real wedding couples who experienced unforeseen problems – and were able to recover from significant financial losses thanks to their WedSafe insurance policies. Die Beispiele zeigen, wie grausam das Leben sein kann.
Freitag, 2. Juli 2010

Jüngstes Beispiel für die Gefährlichkeit insbesondere der Küche: On June 6, in Waterville, Washington, a 17-year-old girl attacked her 21-year-old brother with a "knife-edged barbecue spatula" after the two argued over how to make macaroni and cheese.
The girl told police that she was making the dish when her brother asked her if she was using butter. According to the police report, the two then "began to argue over the difference [between] real butter [and] margarine." (The report is not entirely clear as to who advocated for which substance.) The argument escalated, and shortly thereafter the brother called police to say that his sister had just tried to cut his neck with the sharp, serrated edge of the spatula. She was charged with assault on June 10.
Sonntag, 27. Juni 2010

Die Berliner Morgenpost berichtet von einer absurden Posse aus der Hauptstadt: An der Sonnenallee ist ein subtiler Streit um die wohl größte deutsche WM-Fahne ausgebrochen. Im Kiez gleich hinter dem Hermannplatz, wo viele arabischstämmige Berliner leben, prangt die schwarz-rot-goldene Fahne seit Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika weithin sichtbar an der Häuserfront. Aufgehängt wurde die zwanzig mal fünf Meter große Flagge von der Familie Mohammed. So weit, so gut. Gelungene Integration, möchte man meinen. Doch da hat die Familie Mohammed die Rechnung ohne die Berliner Linke gemacht: Doch seitdem die Fahne hängt, hat sich die Stimmung in der Sonnenallee merklich verändert. „Am Tag kommen Leute aus der linken Szene vorbei und beschimpfen uns“, sagt Bassal. Sie fordern Bassal auf, die Fahne abzuhängen und werfen ihm Nationalismus vor. Doch der schüttelt darüber den Kopf. „Darf ich nicht stolz auf Deutschland sein?“, fragt der eingebürgerte Ladenbesitzer. In den vergangenen Tagen ist die Lage eskaliert. Mehrmals versuchten Unbekannte die Fahne von der Häuserfront zu entfernen. Einmal wurde sie in Brand gesetzt, einmal verschaffte sich eine Gruppe Zugang zum Dach des Hauses und schnitt die Fahne ab. In der Nacht zu Freitag tauchten dann 16 schwarzgekleidete Leute auf und forderten den Ladenbesitzer erneut, die Fahne abzuhängen.
Samstag, 26. Juni 2010

Die Pfalz beheimatet - soweit sich solche allgemeinen Feststellungen treffen lassen - einen fröhlichen und weltoffenen Menschenschlag, der viel Sinn für gesellschaftliches Zusammenleben und die Freuden der Zeit hat und dem dogmatischen Denken abgeneigt ist. [...]
Neben einem ausgeprägten Sinn für Toleranz besteht jedoch häufig ein allzu starkes und unangenehmes Selbstgefühl. In diesem „lautstarken“ Auftreten hat auch der „Pfälzer Krischer“ seinen Ursprung. ( Helmut Kohl, "Die politische Entwicklung in der Pfalz und das Wiedererstehen der Parteien nach 1945", Heidelberg 1958, S. 48, hier gefunden)
Wer kennt die Leitentscheidung zum Wesen des Vorderpfälzers?
Auflösung hier.
Mittwoch, 23. Juni 2010

Google's affection for our canine friends is an integral facet of our corporate culture. We like cats, but we're a dog company, so as a general rule we feel cats visiting our offices would be fairly stressed out. For more on this, see our Dog Policy. Steht so im Google Code of Conduct. Ein Grund mehr, Google zu mögen.
Dienstag, 22. Juni 2010

Und weiter geht es mit den prüfungsrechtlichen Fundstücken bei ...jurabilis! Es spricht der VGH Kassel, Beschluß vom 28.09.1988 - 6 TG 4081/87, NVwZ 1989, 890: Wenn Professor T. bei wiederholtem Versagen des Ast. angemerkt hat, daß auch bei dieser Frage “nichts zu holen” gewesen sei, hielt er sich noch im Rahmen einer sachlichen Kritik, zumal selbst gelegentliche verbale “Ausrutscher” für sich allein den Vorwurf der Unsachlichkeit noch nicht rechtfertigen (BVerwGE 70, BVERWGE Jahr 70 Seite 143 = NVwZ 1985, NVWZ Jahr 1985 Seite 187). Auch wenn Ungeduld und Enttäuschung über das Versagen des Prüflings dabei mitschwangen, wurde dadurch die Grenze zur Schmähkritik noch nicht erreicht. Wenn Professor T., wie er selbst einräumt, nach der Prüfung dem Prüfling gegenüber sinngemäß geäußert hat, daß es eine Unverschämtheit sei, mit einem solchen Wissensstand in die mündliche Nachprüfung zu gehen, konnte das Fairneßgebot nicht mehr verletzt werden, weil diese Äußerung nicht mehr im Rahmen der Prüfung fiel. Nach drei vorangegangenen Klausuren, einer abgebrochenen Nachprüfung und einer weiteren Nachprüfung, bei der ein Prüfling nach Einschätzung des Prüfers völlig versagt, erscheint eine drastische Kritik an ungenügender Vorbereitung auch sachlich gerechtfertigt und menschlich verständlich. Selbst wenn dabei mit erhobener Stimme der Begriff “Unverschämtheit” verwendet wird, läßt sich daraus nicht der Schluß ziehen, daß der Prüfer zu einer objektiven und sachlichen Beurteilung der Leistungen nicht in der Lage gewesen sei.
Sonntag, 13. Juni 2010

Mit dem " Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" traten am 11.6 u.a. einige Änderungen im Bereich der §§ 488 ff. BGB ein. Der Regierungsentwurf nebst Begründung aus dem Jahr 2008 findet sich hier.
Ein paar Schmankerl sollte man als Referendar hier sicherlich beachten:
- § 489 spricht nun nicht mehr vom "Zinssatz" sondern vom "Sollzinssatz". Dies dient laut Entwurfsbegründung allerdings nur der Anpassung an die VerbraucherkreditRL. In § 489 Abs. 5 wird "Sollzinssatz" nunmehr dennoch legaldefiniert.
- Die zuvor in § 489 Abs. 1 Nr. 2 enthaltene Kündigungsmöglichkeit für Verbraucher, ist nun in das neue Kapitel 2 "Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge" gewandert und findet sich im § 500 BGB. Hinzu kommt, dass die Kündigungsfrist gem. § 500 Abs. 2 längstens einen Monat betragen kann. Ferner erlaub § 500 Abs. 2 BGB nunmehr eine vorzeitige Rückzahlung aller Verbraucherkredite. § 502 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB deckeln schließlich die Höhe einer vom Darlehensgeber in diesen Fällen vereinbarten Vorfälligkeitsentschädigung.
- §§ 503-505 BGB enthalten nunmehr Sondervorschriften für durch Grundpfandrechte gesicherte Darlehen und Überziehungen; die zuvor in § 503 BGB a.F. geregelte Möglichkeit zur Einräumung eines Rückgaberechtes findet sich nunmehr in § 508 BGB n.F.
- Ein neuer "Brecher" wird bestimmt § 491a BGB. Darin werden vorvertragliche Informationspflichten des Darlehensgebers beschrieben. § 491a BGB verweist auf Art. 247 EGBGB, dessen §§ 2, 3 wiederum selbst auf Muster verweisen bzw. eine Fülle an Daten enthalten, über die der Verbraucher aufzuklären ist. Wer hier die Nadel im Heuhaufen suchen muss, braucht starke Nerven in der Klausur.
Im Zuge der Änderungen wurden auch die §§ 355 ff. BGB angepasst.
- § 355 Abs. 2 S. 2 BGB stellt nunmehr "unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrungen" selbigen gleich, die bei Vertragsschluss vorlagen. Konsequenz: Es gilt auch für diese nur die 14 Tage Widerrufsfrist (und nicht mehr die Monatsfrist).
- Neu ist auch § 360 BGB, der den Inhalt der Widerrufs- und Rückgabebelehrung konkretisiert.
Im Einzelnen haben sich noch viele weitere Dinge verändert, die alle in Ruhe mal betrachtet werden sollten.
Montag, 7. Juni 2010

Spiegel-Online berichtet über eine interessante Entwicklung: Seminare für Studienabbrecher. Hoffentlich hat sich der folgende Dialog zwischen Seminarleiter und Studienabbrecher nie so zugetragen:
"Wenn ich ein berufliches Ziel hätte, wäre es vielleicht einfacher, sich da durchzubeißen", sagt der Student.
"Haben Sie mal ein Praktikum gemacht?", fragt Stallmeister.
"In einem Kindergarten."
"Und im juristischen Feld?"
Er schüttelt den Kopf.
Stallmeister legt den Bleistift aufs Blatt, resümiert. "Sie haben de facto mit dem Studium abgeschlossen?"
"Ich und Jura, wir haben uns auseinandergelebt."
Praktikum im Kindergarten? Es zeigt sich, dass das Jura-Studium für viele Anfänger nach wie vor eine Verlegenheitslösung zu sein scheint. Den mitlesenden Interessierten sei verraten, dass man nicht über den Times Square gejagt wird, wenn man sein Studium entsprechend angeht. Der Weg in den Studienabbruch ist damit geebnet - die Quote liegt ja schätzungsweise immer noch bei mind. 40% nach den ersten drei Semestern.
Nach dem bundesweiten Skandal um gekaufte Doktortitel haben neun ehemalige Studenten erfolgreich gegen die Aberkennung ihrer Promotion geklagt. Die Juristen hätten nicht von der Bestechung ihres Doktorvaters wissen müssen und ihre Promotion sei inhaltlich rechtmäßig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover am Montag.
Es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass der von einer Beratungsgesellschaft bestochene Professor auf die Begutachtung der Doktorarbeiten durch andere Hochschullehrer und die mündliche Prüfung Einfluss genommen habe. Die Universität Hannover, die die Doktortitel nach dem Skandal einkassiert hatte, prüft eine Berufung. (AZ.: 4 A 1066/09 u.a.) Der FAZ.net-Artikel selbst ist nicht der Rede wert, die "Leserkommentatoren" bieten allerdings gewohnt gutes Tennis.
Dienstag, 18. Mai 2010

Bitte nur noch mit Anwaltszulassung und Erfahrung bloggen, so lässt sich der Beitrag des (Blogger-)Kollegen frei zusammenfassen. Welchen Eindruck macht es da wohl, wenn statt des erfahrenen Rechtsanwalts (man möge mir den Eindruck verzeihen) dauernd ein juristisches Grünschnabel bloggt? Sieht so das Aushängeschild der Kanzlei aus? Nein, möglicherweise nicht. Manche Anwälte setzen deswegen auf Ghostwriter. Mir persönlich gefällt die transparente Version besser.
Als Grünschnabel bitte ich in einem anderem Punkt um Nachhilfe: Auch zeigt sich immer wieder, dass häufig nicht klar erkennbar ist, dass der betreffende Autor des Kanzleiblogs gar kein Rechtsanwalt ist, was zu regelmäßigen Falschbezeichnungen durch Dritte führt. Berufsrechtlich nicht unbedenklich. Was kann der Blawger dafür, dass ein Dritter glaubt, er sei Anwalt? Gilt das Berufsrecht auch für nicht zugelasse Blawger?
Sonntag, 16. Mai 2010

Die New York Times beschäftigt sich mit der Frage, ob eine immer höhere Studienanfängerquote wirklich der Weisheit letzter Schluss ist: The idea that four years of higher education will translate into a better job, higher earnings and a happier life — a refrain sure to be repeated this month at graduation ceremonies across the country — has been pounded into the heads of schoolchildren, parents and educators. But there’s an underside to that conventional wisdom. Perhaps no more than half of those who began a four-year bachelor’s degree program in the fall of 2006 will get that degree within six years, according to the latest projections from the Department of Education. (The figures don’t include transfer students, who aren’t tracked.)
For college students who ranked among the bottom quarter of their high school classes, the numbers are even more stark: 80 percent will probably never get a bachelor’s degree or even a two-year associate’s degree. Während man also in Deutschland allüberall betont, dass der Anteil der Studienanfänger pro Jahrgang drastisch erhöht werden muss, blickt man jenseits des Teichs neidisch auf das teutonische "duale System": While no country has a perfect model for such programs, Professor Lerman pointed to a modest study of a German effort done last summer by an intern from that country. She found that of those who passed the Abitur, the exam that allows some Germans to attend college for almost no tuition, 40 percent chose to go into apprenticeships in trades, accounting, sales management, and computers.
“Some of the people coming out of those apprenticeships are in more demand than college graduates,” he said, “because they’ve actually managed things in the workplace.” Erinnert irgendwie daran, dass man in nicht wenigen Ländern dieser Welt neidisch auf den deutschen Einheitsjuristen schaut (und dieses Konzept teilweise sogar einzuführen gedenkt), während hierzulande von verschiedenen Seiten zum Angriff auf den "alten Zopf Einheitsjurist" geblasen wird ...
Montag, 26. April 2010

Wolters Kluwer und Spiegel Online bieten ab sofort unter www.lto.de aktuelle juristische Informationen. Das Angebot ist nun gestartet, wie der Newsletter verkündet:
Die Legal Tribune ONLINE ist zentraler Anlaufpunkt für alle Informationen rund um Job, Wissen und Leben: Das kostenlose, täglich aktualisierte Angebot bietet neben juristischen Hintergrundanalysen, Branchen-News und Praxiswissen insbesondere auch Lifestylethemen und einen laufend aktualisierten Nachrichtenüberblick, der vom Kooperationspartner SPIEGEL ONLINE geliefert wird.
Auf den ersten Blick ein interessantes Angebot. Hoffentlich sind die Artikel gründlicher recherchiert, also so mancher SPon-Artikel bisher zu juristischen Themen. Wobei die Konkurrenz vom FOCUS sich momentan auch nicht wohltuend abhebt. Dennoch lässt der Mix von "Praxiswissen" und "Lifestylethemen" schon mal kritische Gedanken entstehen.
Samstag, 24. April 2010

Der Focus-Themenschwerpunkt-Artikel über Großkanzleien (Titel: "Die Herren der Welt") ist nun online verfügbar. Während der Text insgesamt keine Leseempfehlung verdient, ist die Einleitung einen Blick wert, zeigt sie doch, wie der gemeine Wochenmagazin-Redakteur sich ein Einstellungsgespräch in einer Großkanzlei vorstellt: Der Kandidat ist nervös, aber er antwortet konzentriert und in geschliffenem Deutsch. Fehlerfrei wechselt er ins Englische, sobald einer der Frager die vertraute Fremdsprache benutzt. Während des fast zweistündigen Gesprächs nippt Hallmann nur am Wasserglas. Seinen Cappuccino rührt er nicht an. Er hat Angst, der Milchschaum werde an der Oberlippe kleben bleiben.
„Wir sind eine der renommiertesten und größten Kanzleien weltweit“, sagt schließlich der älteste der vier Männer. „Wir beschäftigen nur die besten Juristen, die hart arbeiten, aber auch gutes Geld verdienen können.“ Dann blickt der Grauhaarige Hallmann direkt in die Augen: „Wir würden Sie gern im Team begrüßen. 110 000 Euro Einstiegsgehalt plus Boni. Sie fangen am 1. März an. Einverstanden?“
Hallmann, derzeit Referendar mit rund 1000 Euro brutto im Monat, spürt, wie ihm der Atem stockt. Einhundertundzehntausend! Die Summe übertrifft seine kühnsten Erwartungen. „Sehr gern, vielen Dank“, sagt er. Der Grauhaarige erhebt sich, nimmt seine Brille von der Nase und streckt dem Neuling seine rechte Hand entgegen. „Willkommen, junger Mann“, sagt er und lächelt väterlich. „Ab heute spielen Sie ganz oben mit.“ Da hat jemand eindeutig zu häufig "The Firm" gelesen.
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Kommentare
Do, 02.09.2010 18:57
Achtung! [...]
Mi, 01.09.2010 20:17
Zumal man G [...]
Mi, 01.09.2010 20:11
Völlig über [...]
Mi, 01.09.2010 15:07
das mit der [...]