Die ...jurabilis!-Redaktion gratuliert dem "Großbudennerd" und dem "Kleinstbuden-Mechanic": Auf ihre URL wurde wegen des Unterhaltungswertes auf Seite XXIV der aktuellen NJW verwiesen.
Das Volk war schon immer genügsam und unterhaltungssüchtig, aber dass dieses Thema Raum in einer juristischen Wissenschaftszeitschrift findet, ist doch sehr bedenklich.
Bevor hier die Kritik an der NJW zu laut wird: Es wird wirklich nur wegen des Unterhaltungswertes auf die beiden Blogs hingewiesen. Ich zitiere: "Lediglich wegen des Unterhaltungswertes sei hier auf die Blogs "Kleinstbuden-Mechanic" [URL] und "Großbude" [URL] hingewiesen."